Anleger von Clerical Medical durch Urteile des Bundesgerichtshofs gestärkt
03.09.2012
Politik, Recht & Gesellschaft
Mit seinen aktuellen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) die in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile zugunsten der Clerical Medical Kunden von verschiedenen Oberlandesgerichten bestätigt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt http://www.grprainer.com führen aus: Bei dem Vertrieb von Produkten der britischen Versicherung Clerical Medical Investment Group Ltd. sollen die Versicherungsnehmer wiederholt durch irreführende Angaben über die vermeintlich hohen Vergangenheitsrenditen aus den Policen fehlinformiert worden sein. Zahlreiche Kunden sollen auf Grund der versprochenen, hohen Renditen für die Einzahlungen in die Versicherungsverträge Darlehen aufgenommen haben.
Das Karlsruher Gericht kam in den entscheidenden Fällen zu dem Schluss, dass CMI ihren Kunden im Regelfall die ursprünglich zugesicherten Ausschüttungen aus ihren Versicherungen zahlen müsse. Dies solle losgelöst von dem jeweils ermittelten Wert der Versicherung gelten. Die ersten Urteile des höchsten deutschen Gerichts in Sachen Clerical Medical kommen somit betroffenen Anlegern zugute.
Die Karlsruher Richter erkannten in den zur Entscheidung stehenden Fällen die Schadensersatzansprüche gegen den beklagten englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) an. Gleiches soll, nach den vorliegenden Entscheidungen des BGH, auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten.
Der BGH soll die Haftung der CMI in seinen Urteilen deutlich dargestellt haben. An diese Ausführungen werden sich die Gerichte der unteren Instanzen wohl halten müssen. Denn der BGH verwies die zu überprüfenden Urteile an die Oberlandesgerichte zurück um die Sachverhalte aufzuklären.
Denn neben Erfüllungsansprüchen waren auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht worden. Für das Bestehen eines solchen Schadens genüge schon, dass der von den Klägern abgeschlossene Vertrag wirtschaftliche Nachteile berge. Die Anleger dürften nicht allein aufgrund des Vorliegens der Auszahlungsansprüche zurückgewiesen werden, so der BGH.
Bereits in der Vergangenheit sind immer mehr Betroffene erfolgreich gegen die Clerical Medical Investment Group Ltd. vorgegangen. Durch die nun ergangenen Urteile haben sich die Aussichten geschädigter Anleger, sich schadlos halten zu können, noch einmal verbessert.
Betroffenen Anlegern ist es gerade nach diesen kürzlich ergangenen Urteilen zu empfehlen, ihre rechtlichen Möglichkeiten zeitnah von einem versierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
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