Pressemitteilung von Brigitte Römstedt

Einbruch ins Ferienhaus: Ist das versichert?


Tourismus & Reisen

Wiesbaden, 9. Juli 2020. Urlaub in Ferienhaus, Ferienwohnung oder Wohnmobil ist in Corona-Zeiten beliebt. Oft haben die Urlauber Wertgegenstände dabei - das wissen auch Einbrecher. Die gute Nachricht: In vielen Fällen springt dann die Hausratversicherung ein. Darauf macht das R+V-Infocenter aufmerksam.

Versicherungsschutz ist zeitlich begrenzt
Fahrrad, Kamera, elektronische Geräte oder Schmuck: Gerade bei Urlaubsaufenthalten in einem Ferienhaus oder in einer Ferienwohnung laden Reisende das Auto bis zum Dach voll. "Wenn sich dieser Hausrat nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, ist er in der Regel weltweit versichert", sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung. Denn die Hausratversicherung greift auch bei Einbrüchen in gemietete Gebäude im In- oder Ausland. "Allerdings darf der Aufenthalt außerhalb der versicherten Wohnung nicht länger als sechs oder zwölf Monate dauern, je nach Vertrag." Der Versicherungsschutz gilt dabei nicht nur in Ferienhäusern und Ferienwohnungen, sondern auch in Hotelzimmern, Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen der Bahn.

Einbruch ist immer mit Gewalt verbunden
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist allerdings immer, dass es sich tatsächlich um einen Einbruch handelt. Das bedeutet: Die Gegenstände müssen gewaltsam aus einem geschlossenen Gebäude entwendet werden. Wenn der Schlüssel gestohlen und die Tür damit aufgeschlossen wird, gilt dies nicht als Einbruch. Ebenso wenig ist das der Fall, wenn Urlauber die Fenster offen lassen und den Dieben damit den Einstieg ermöglichen. Wichtig zu wissen: Während der Reise gekaufte Gegenstände zählen nicht zum Hausrat. Deshalb sind sie bei einem Einbruch nicht mitversichert.

Andere Regeln für Wohnwagen
Schwieriger als bei Ferienwohnungen ist die Situation bei Wohnmobilen und Wohnwagen. "Diese gelten nicht als Gebäude, deshalb sind die Gegenstände hier nicht über die normale Hausratversicherung abgedeckt", erklärt R+V-Expertin Günter. "Es gibt jedoch Versicherungsverträge, die über einen erweiterte Diebstahl-Klausel Versicherungsschutz bis zu einer bestimmten Höhe bieten, allerdings nicht für Wertsachen wie Bargeld oder Schmuck."
Infocenter der R+V Versicherung Corona Urlaub Reise Ferienhaus Ferienwohnung Wohnwagen Camper Camping Einbruch Diebstahl Hausratversicherung Einbrecher Wertsachen Wertgegenstände

http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 2 65189 Wiesbaden

Pressekontakt
http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Daimlerstraße 12 61352 Bad Homburg


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Brigitte Römstedt
08.10.2020 | Brigitte Römstedt
Vom Bulli zum Wohnmobil: Ein Umbau mit Folgen
07.08.2020 | Brigitte Römstedt
Radfahren im Sommer: Unfallrisiko Reifenplatzer
16.07.2020 | Brigitte Römstedt
Heute geparkt, morgen abgeschleppt
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.04.2024 | Sweet Cherry Boutique & Guesthouse Tyrol
Neueröffnung: Boutique & Guesthouse in Tirol
26.04.2024 | Wasserschloss Mellenthin
Den Mai genießen im Wasserschloss Mellenthin auf Usedom
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 409.109
PM aufgerufen: 69.403.591