Pressemitteilung von Bettina Schmidt

Die Unternehmensnachfolge und das Unternehmertestament


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Frankfurt, 11. Februar 2012 - Weniger als die Hälfte aller Unternehmen, die sich im Familienbesitz befinden, schaffen den Sprung in die zweite Generation. Viele Unternehmer gehen die Frage nach einem geeigneten Nachfolger viel zu spät an, weshalb Familienunternehmen oftmals trotz ihres Erfolges mit dem Ausscheiden des Gründers schließen müssen. Der Unternehmer sollte deshalb bereits sehr früh an eine Nachfolgeregelung denken, empfiehlt Bettina Schmidt, Rechtsanwältin für Wirtschaftsrecht und Notarin in Frankfurt.

Für eine langfristig geplante Unternehmensnachfolge sollte bereits zu Lebzeiten gehandelt werden, z.B. durch eine Übertragung unter Lebenden im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Zu verbinden ist dies gegebenenfalls mit Abfindungszahlungen an weichende Geschwister und einem Pflichtteilsverzicht, sowie Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherstellung des Gründers und seiner Familie durch die Bestellung von Nießbrauchsrechten, Altenteilsrechten, Wohnrechten oder ähnlichem.

Bei der Auswahl des Unternehmensnachfolgers sollte nur eine Person Unternehmensnachfolger werden. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Kinder in Frage kämen. Eine Übernahme des Unternehmens durch eine Erbengemeinschaft gefährdet die Unternehmenskontinuität und die Liquidität, weil in einer Erbengemeinschaft jederzeit ein Erbe die Auseinandersetzung verlangen kann und die anderen ihn dann auszahlen müssen.

Wenn der überlebende Ehegatte nicht Erbe wird, sollte auch der Zugewinnausgleich im Rahmen eines Ehevertrages geregelt werden. Der modifizierte Güterstand hilft, Erbschafts-steuer zu sparen.

Folgende Urkunden sollte aufeinander abgestimmt werden: Testament oder Erbvertrag, Ehevertrag, Übergabeverträge sowie die Satzung bei einer Kapitalgesellschaft.

Um Erbschaftssteuer zu sparen, sollten Freibeträge schon zu Lebzeiten ausgenutzt werden. Eine rechtzeitige und langfristige Vermögensplanung ist ratsam, bei der auch ein Steuerberater hinzugezogen werden sollte.

Für eine neutrale Beratung und die notwendige Beurkundung trägt ein Notar Sorge. Die Kosten des Notars sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Nettowert der zu regelnden Vermögenswerte und der Kostenordnung. Der Notar darf keine abweichenden Vereinbarungen oder Preisnachlässe mit den Vertragsbeteiligten treffen. Auf diese Weise ist seine Neutralität gesichert.

Über Bettina Schmidt, Rechtsanwältin für Wirtschaftsrecht und Notar in Frankfurt am Main

Bettina Schmidt ist Gründerin der Frankfurter Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin. Sie ist seit 1996 als Rechtsanwältin zugelassen und wurde zum Notar in Frankfurt berufen. Schwerpunkte der Anwaltskanzlei sind Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso.

Weitere Informationen zu Bettina Schmidt, Rechtsanwalt und Notar Frankfurt:
http://www.notar-frankfurt-am-main.de/

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Quelle:
http://www.schmidt-kollegen.com/aktuelles/presse/201-die-unternehmensnachfolge-und-das-unternehmertestament.html
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