Pressemitteilung von Herr P. Paschke

Bausparverträge, was tun?


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Bausparverträge, was tun? Ratgeber für Finanzen e.V. – Bausparverträge, was tun?


Bausparkasse kündigt 15.000 Verträge


Früher waren Bausparverträge wohl eine sehr beliebte und weitverbreitete Sparform, und zwar aus zwei Gründen. Zum einen hatte der Bauboom der Nachkriegszeit eingesetzt, was viele Häuslebauer dazu bewog, an günstiges Baugeld zu gelangen. Zum anderen ließ es das Steuergesetz zu, alle eingezahlten Beträge zu 100 Prozent in der Steuererklärung als Ausgaben geltend zu machen – ein Anreiz insbesondere für die Besserverdiener. Dieser letzte Punkt wurde zwar weitläufig mittlerweile abgeschafft und auch Baudarlehen gibt es i.d.R. inzwischen bei einzelnen Banken deutlich günstiger, aber immerhin konnten die Bausparer noch Jahrzehnte danach von sehr ansehnlichen Zinsen auf ihr Guthaben profitieren.


Hohe Zinsen aus Altverträgen belasten die Bausparkassen

Gerade das hohe Zinsniveau, das den Altverträgen zugrunde liegt, belastet eher die Finanzlage der Bausparkassen ganz erheblich. Teilweise sind sie dazu verpflichtet, vier bis fünf Prozent auf die Guthaben zu bezahlen – heutzutage ein Traum für jeden Sparer, stattdessen wohl ein Albtraum für die Kassen. Hinzu kommt für diese, dass sich heute immer schwerer die Bürger für den Neuabschluss eines Bausparvertrags entscheiden. Immerhin gibt es andere, zum Teil deutlich attraktivere Geldanlagen und zugleich auch meist deutlich günstigeres Baugeld. Den Bausparkassen fehlt also "neues Geld", in Form von neuen Abschlüssen.


Bausparkassen trennen sich von Kunden mit Altverträgen

Wir können nur vermuten, aber: Da wohl den Bausparkassen große finanzielle Verluste durch diese Altverträge mit hohem Guthabenzinsniveau entstehen könnten, suchen sie nach Möglichkeiten, sich von diesem Kunden zu trennen. Dazu bedienen sie sich mehrerer Vorgänge.


Wie kann man einen Bausparvertrag loswerden? Eine Möglichkeit besteht darin, ihre Kunden davon zu überzeugen, den Vertrag aufzulösen, vielfach mit dem Angebot, ihn in einen vermeintlich attraktiveren umzuwandeln. Dies geschieht wohl in den Fällen, in denen die Sparer ihre Beiträge gezielt drosseln oder sogar stoppen, um länger von den hohen Guthabenzinsen zu profitieren – eine durchaus legitime Maßnahme, die indessen den Kassen nur zum Nachteil gereichen kann.


Eine weitere Methode liegt wohlmöglich darin, schlichtweg Prämien und Boni der Bausparsumme zuzurechnen, womit das Sparziel vorzeitig erreicht ist – der Auflösung des Vertrags steht somit nichts mehr im Weg.


Die letzte Möglichkeit aus unserer Sicht und eine wohl eher nicht so schöne: So haben einige Bausparkassen durch "findige" Justiziare in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, dass sie einen Vertrag dann kündigen dürfen, wenn Guthaben und Zinsen höher sind als die ursprüngliche Bausparsumme.


Kündigung von Altverträgen aufgrund gewieft formulierter AGB

Auf diesen Punkt greifen die Bausparkassen mittlerweile verstärkt zurück. So etwa Wüstenrot, wo allein im Jahr 2012 15 000 Sparer ihre Kündigung erhielten. Aber auch BHW und die Aachener Bausparkasse wenden ähnlich Methoden an. Wüstenrot besänftigt sein Vorgehen sogar noch damit, dass angesichts von insgesamt 3,6 Millionen Verträgen insgesamt die Zahl 15 000 verschwindend gering sei. Außerdem sei es Sinn und Zweck eines Bausparvertrags, Wohneigentum zu finanzieren, also einen Kredit zu erhalten, und nicht etwa attraktiv verzinstes Spargeld anzusammeln.


Verständlicherweise ist die Beurteilung dieses Vorgehens unterschiedlich – je nach dem, aus wessen Sicht es betrachtet wird. Die Kassen selbst und ihre Sprecher halten diese Methode für durchaus legitim und sogar branchenüblich, während Verbraucherschützer dagegen Sturm laufen. Beide haben in gewisser Weise recht. Solange es einen entsprechenden Passus in den AGB gibt, ist die vorzeitige Kündigung tatsächlich zumindest legitim. Auf der anderen Seite wurden seinerzeit die Sparer mit hohen Guthabenzinsen gelockt, und dem Verbraucher ist es wohl kaum zuzumuten, sich über die Zinsentwicklung während der späteren Jahrzehnte Gedanken zu machen. Dies umso weniger, als sie insbesondere früher noch längst nicht so sensibilisiert für das "Kleingedruckte" waren, wie sie es heute sind.


Abschluss eines Bausparvertrags sorgfältig überdenken

Manchmal versuchen die Bausparkassen dadurch Neuverträge abzuschließen, dass sie den Sparern besonders niedrige Kreditzinsen anbieten. Diese sind indessen – was verschwiegen wird – lediglich mit ebenfalls besonders niedrigen Guthabenzinsen zu erkaufen. Und die Verbraucher sind zum Teil sich keineswegs über die Funktionsweise eines Bausparvertrags im Klaren. Die Beratung bei den einzelnen Bausparkassen lässt überhaupt sehr zu wünschen übrig.


Ein Tipp deshalb für alle bestehenden und potenziellen Neusparer: Holen Sie sich unbedingt bei den unabhängigen und kompetenten Ratgebern des Ratgebervereins Hilfe. Jede Situation und jeder Vertrag ist gesondert, individuell zu betrachten. Pauschalaussagen sind nicht möglich. Ratgeber: Sie geben – völlig kostenlos – Tipps für den eventuellen Neuabschluss und werden die bereits abgeschlossenen Verträge eingehend überprüfen. Vielfach lässt sich dadurch Schlimmeres verhindern.


http://www.t-online.de/wirtschaft/baufinanzierung/id_65476744/wuestenrot-kuendigt-15-000-kunden-den-vertrag-wegen-zu-hoher-zinsen.html


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