Rechtsanwälte Gröpper und Köpke erhalten einstweilige Verfügung in Sachen fairvesta
13.11.2013
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Der Fondsinitiator fairvesta geht weiter erfolgreich gegen sogenannte "Anlegerschutzanwälte" vor. Nun erwirkte die fairvesta erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen die Rechtsanwälte Gröpper und Köpke. Diese wird nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist rechtswirksam. Nachdem Gerichte bereits die Kanzleien Nieding + Barth und die auf einem Zusammenschluss der Kanzleien Nieding + Barth und TILP Rechtsanwälte beruhende PIA ProtectInvestAlliance Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in die Schranken gewiesen haben, ging fairvesta nun auch gegen Gröpper und Köpke gerichtlich vor.
Presseberichte über Initiatoren werden immer öfter von Rechtsanwälten zum Mandantenfang genutzt. So auch bei fairvesta. Am 14. Oktober 2013 veröffentlichte die WirtschaftsWoche einen investigativen Beitrag mit dem Titel "Beim Fondsanbieter fairvesta sieht es düster aus". Die fairvesta-Gruppe hat bereits in einer eigenen Stellungnahme detailliert sämtliche Vorwürfe und Kritikpunkte aus dem fraglichen Artikel aufgegriffen und dazu Stellung genommen. Trotzdem haben einige Rechtsanwälte versucht, durch gezielte Stimmungsmache fairvesta-Anleger zu verunsichern und diese so auf rechtswidrige Weise zur Inanspruchnahme kostenpflichtiger Anwaltsleistungen zu bewegen. Diesen Machenschaften schieben immer mehr Gerichte einen Riegel vor, so jetzt auch im Fall Gröpper und Köpke.
fairvesta hat beim Landgericht Düsseldorf Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Gröpper und Köpke, die sich als eine der führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht beschreiben, stattgegeben. Gröpper und Köpke weist darauf hin, dass diese noch nichts rechtskräftig ist, da diese erst nach Ende der Rechtsbehelfsfrist wirksam wird und noch Widerspruch eingelegt werden könnte. Sollte die einstweilige Verfügung rechtskräftig werden, würde Gröpper und Köpke bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder sogar Ordnungshaft verboten, einen bestimmten Internetauftritt zur Bewerbung einer "Schutzgemeinschaft" für fairvesta-Anleger zu betreiben. Auf einer Internetseite wird ein "erheblicher Handlungsbedarf" suggeriert, der in Wirklichkeit gar nicht besteht, um damit unter verunsicherten Anlegern Mandate zu generieren.
Auch gegen andere "Anlegerschutzanwälte" laufen derzeit Verfahren. Die Aussichten auf Erfolg sind angesichts des bislang Erreichten groß: fairvesta ist mit Hilfe der auf Medienrecht spezialisierten Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum (LHR) bereits gegen die Machenschaften der Kanzleien Nieding + Barth und der auf einem Zusammenschluss der Kanzleien Nieding + Barth und TILP Rechtsanwälte beruhenden PIA ProtectInvestAlliance Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Wege des gerichtlichen Eilrechtsschutzes vorgegangen. Wegen Verstoß gegen gerichtliche Auflagen wurden gegen diese bereits mehrere Ordnungsgeldanträge in Höhe von über 104.000 Euro beantragt.
"In mittlerweile über elf Jahren ist noch nie ein Anleger gerichtlich gegen uns vorgegangen. Das war noch nie nötig und wird auch nie nötig sein, denn fairvesta kommt seit Firmengründung allen seinen Verpflichtungen vertragsgemäß nach. Das werden wir auch in Zukunft tun. Wir haben uns nichts vorzuwerfen und betreiben ein plausibles und funktionierendes Geschäftsmodell. Wir lassen es nicht zu, dass vermeintliche Anlegerschutzanwälte auf Kosten unseres guten Rufes auf Mandantenfang gehen und gehen kompromisslos gegen jeden vor, der dies versucht," so Hermann Geiger, Vorstand der fairvesta Group AG.
fairvesta Gröpper Köpke Mercatus Sachwertanlage Beteiligung Immobilienfonds Geschlossene Fonds Emissionshaus Sachwertinvestment
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