Pressemitteilung von Maren Herbst

BAC-Fonds InfraTrust Premium 1 meldet Insolvenz an


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Der 2007 von der BAC Berlin Atlantic Capital aufgelegte Fonds InfraTrust Premium 1 (ITP 1) und seine Untergesellschaft ITC 1 haben einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Ursache der Insolvenz sind insbesondere ein von den BAC-Verantwortlichen erst 2011 vorgelegtes "Profit Partcipation Master Loan Agreement" (PPMLA), aufgrund dessen dem Fonds die prospektgemäßen Einnahmen genommen wurden, sowie diverse zu begleichende Verbindlichkeiten, die u.a. durch die konsequente Auskunftsverweigerung von den BAC-Verantwortlichen Stefan Beiten, Nikolaus Weil und Franz-Philippe Przybyl und des Wirtschaftsprüfers entstanden sind. Auch die Fondskomplementärin IT Anlegerschutz Fondsverwaltung ist von der Insolvenz betroffen und hat einen Insolvenzantrag gestellt.

Der ITP 1 ist so konzipiert, dass die Anlegergelder über die zwischengeschaltete Gesellschaft ITC 1 als Darlehen an das BAC-Unternehmen BAC Communications Infrastructure Group (BAC-CIG, LLC) gewährt wurden. Investiert werden sollte u.a. in Infrastrukturprojekte, insbesondere im Bereich Telekommunikation wie Mobilfunkmasten. Die auf dem Darlehen basierende Festverzinsung - die einzige Einnahmequelle des Fonds - sollte zur Begleichung der Kosten des ITC 1 und des ITP 1 und für Ausschüttungen an die Anleger verwendet werden. Diese Festverzinsung wurde durch die testierten Jahresabschlüsse 2008 und 2009 bestätigt. "2011 aber legte das BAC-Management erstmals - und für die Anleger völlig überraschend - ein so genanntes "Profit Participation Master Loan Agreement" vor, datiert auf das Jahr 2008 und unterzeichnet von Nikolaus Weil und Franz-Philippe Przybyl", erläutert Oliver Schulz. "Damit versuchte man, die im Memorandum des ITP 1 zugesagte und in den vorliegenden Darlehensverträgen vereinbarte Festverzinsung des Anlegerkapitals zu einer erfolgsabhängigen Verzinsung umzugestalten. Allerdings kannte selbst der Wirtschaftsprüfer, der 2008 und 2009 die Jahresabschlüsse des Fonds geprüft und testiert hatte, diese Vereinbarung nicht. Ihm zufolge erfuhr er erst im Jahre 2011 von der Existenz dieses Vertrages", so Schulz weiter. Nachdem die Staatsanwaltschaft Berlin im September 2011 Geschäftsräume und Privatwohnungen der BAC-Verantwortlichen Stefan Beiten, Nikolaus Weil und Franz-Philippe Przybyl durchsucht hatte, hieß es von den BAC-Verantwortlichen, dass der Vertrag zwar seit März 2008 gültig (effective date), aber erst im März 2011 unterzeichnet worden sei (signature date). Übrigens waren mittlerweile diverse Anleger zu 100% mit Schadenersatzklagen erfolgreich, wobei das Gericht auch festgestellt hat, dass eindeutig ein Anspruch auf Festverzinsung besteht.

"Es spricht vieles dafür, dass das PPMLA erst nachträglich gefertigt wurde, um zu vertuschen, dass die vereinbarten festen Zinsen durch die Geschäftsführung nicht gezahlt werden können", fasst Schulz zusammen. Auffällig bei der Präsentation des PPMLA sei insbesondere der Zeitpunkt: Erst als die Anleger 2011 über die Ablösung des BAC-Managements diskutierten, nachdem sie festgestellt hatten, dass mit ihren Geldern keine werthaltigen Assets erworben oder geschaffen worden waren, tauchte plötzlich das PPMLA auf, das die BAC-CIG von der vereinbarten jährlichen Zahlung der Darlehenszinsen freistellen sollte.
Zusammengefasst: Die vermutete Zahlungsunfähigkeit der BAC-CIG sollte vermeintlich durch das mit hoher Wahrscheinlichkeit nachträglich zum Nachteil der Anleger und ohne deren Zustimmung gefertigte PPMLA verschleiert werden. Geschäftliche Erfolge, die die Zahlung erfolgsabhängiger Zinsen ermöglicht hätten, waren nicht erzielt worden. Somit hatte der Fonds keinerlei Einnahmen mehr, was nun zur Illiquidität führte.

Die BAC-CIG kaufte am 7.Oktober 2011 mit den letzten aus den Darlehensmitteln des Fonds verbliebenen Geldern Aktien der CIG Wireless Inc. "Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die CIG Wireless Inc. aus dem Hintergrund von den BAC-Gründern Stefan Beiten und Nikolaus Weil gesteuert wurde, die sich mittlerweile beide in die USA abgesetzt haben", fügt Schulz hinzu. Die Anschrift der BAC-CIG mit dem Geschäftsführer Stefan Beiten sei identisch mit der Adresse der CIG Wireless Inc. Auch hier sei wieder der Zeitpunkt auffällig: Die Aktien wurden einen Arbeitstag (Freitag, 7.10.2011) vor der außerordentlichen Gesellschafterversammlung des ITP 1 (Montag, 10.10.2011) gekauft, auf der über die Abwahl der Fondsgeschäftsführung abgestimmt werden sollte. Tatsächlich wurden am 10.10.2011 die BAC Asset Management GmbH als Komplementärin und Nikolaus Weil als geschäftsführender Kommanditist mit 100% der Anlegerstimmen abgewählt. Im Gegenzug wurden die IT Anlegerschutz Fondsverwaltung GmbH zur neuen Komplementärin und der Anleger Dr. Heinrich Böhmer zum neuen geschäftsführenden Kommanditisten gewählt, ebenfalls mit 100% der Anlegerstimmen. Die IT Anlegerschutz wurde aufgrund langwieriger juristischer Auseinandersetzungen mit der BAC erst im Mai 2013 als Komplementärin im Handelsregister eingetragen.

Da der ITP 1 aufgrund des PPMLA keine Zuflüsse mehr zu verzeichnen hat, verfügt er nun über keine Liquidität mehr. Die erforderliche fünfstellige Summe für die Erstellung der Bilanzen des ITP 1 und ITC 1 für die Jahre 2011, 2012 und 2013 ist nicht vorhanden. Zudem musste der Fonds Ordnungsgelder begleichen, weil die BeVS 1. Verwaltungs GmbH, die Nachfolgerin der ehemaligen Komplementärin, die Bilanzen für das Jahr 2010 nicht rechtzeitig abgegeben hat. Diese Gelder müssen nun auf dem Klageweg zurückgefordert werden. Gegen die Verhängung weiterer Ordnungsgelder hat die heutige Fondsgeschäftsführung Einspruch eingelegt.

Die Herausgabe der Unterlagen des Fonds wurde durch die ehemalige Komplementärin fast zwei Jahre lang verweigert und verzögert, sie konnten nur durch Sequestrierung durch einen Gerichtsvollzieher erlangt werden. In den Unterlagen befanden sich diverse offene Rechnungen. "U.a. hat die ehemalige Fondsgeschäftsführung dem Fonds die Kosten in Rechnung stellen lassen, die durch die erfolglosen Verhinderungsversuche der Abwahl der Fondsgeschäftsführung entstanden sind. Auch eine Rechnung über die Beratung der ehemaligen Komplementärin nach ihrer Abwahl fand sich in den Unterlagen", erläutert Schulz. "Auch hier wurden einem Fonds offensichtlich wieder einmal Leistungen in Rechnung gestellt, die nicht für ihn erbracht wurden, wie es sich auch bei anderen InfraTrust-Fonds gezeigt hat."

Zudem könnten auf den Fonds weitere Rechtskosten zukommen. Die BeVW 1. Verwaltungs GmbH (die ehemalige Komplementärin der BAC Berlin Atlantic Holding GmbH & Co. KG) mit ihrem Geschäftsführer Nikolaus Weil verklagt zurzeit den Fonds auf Zahlung einer hohen sechsstelligen Vertriebsgebühr für die Jahre 2011 bis 2013, obwohl ein solcher Anspruch nach Auffassung der hierzu befragten Anwälte sehr wahrscheinlich nicht besteht und somit auch die Gebühren für die Jahre 2008 bis 2010 zu erstatten wären.
Aufgrund der kritischen Situation des Fonds hat die neue Komplementärin des Fonds, die IT Anlegerschutz Fondsverwaltung, bis heute keine Vergütung für ihre Leistungen erhalten. Laut Gesellschaftsvertrag steht der Komplementärin eine Verwaltungsprovision in Höhe von 1% des Kapitals zu. Das hat dazu geführt, dass inzwischen auch die IT Anlegerschutz Fondsverwaltung über keine ausreichende Liquidität mehr verfügt und ebenfalls Insolvenz angemeldet hat. Zusätzlich gewährte Gesellschafterdarlehen sind aufgebraucht.

Zum 31. Dezember 2013 sind die vom ITC 1 an die BAC-CIG gewährten Darlehen samt den angefallenen Zinsen zur Rückzahlung fällig. Insgesamt handelt es sich hierbei um einen Betrag von rund 7,5 Millionen US-Dollar, den Geschäftsführer Stefan Beiten offensichtlich nicht bezahlen kann. Seit einigen Wochen versucht Nikolaus Weil durch eine gegen Herrn Dr. Böhmer und die IT Anlegerschutz Fondsverwaltung eingereichte "actio pro socio"-Klage gerichtlich feststellen zu lassen, dass Herr Dr. Böhmer für den Verlust der Anlegergelder verantwortlich sei. Vermutlich solle auf diesem Weg eine Rechtfertigung für die BAC-CIG konstruiert werden, um die Rückzahlung der Darlehen und die Auszahlung der Zinsen verweigern zu können. "Auch hier versuchen die BAC-Verantwortlichen einmal mehr, ihre desaströsen Managementleistungen zu vertuschen. Wieder wurden von ihnen anscheinend Anlegergelder in Millionenhöhe vernichtet und mit dem InfraTrust Premium 1 ist nun der erste BAC-Fonds insolvent. Wie es in anderen BAC-Fonds weitergeht bleibt abzuwarten."
InfraTrust geschlossene Fonds BAC Berlin Atlantic Capital

http://www.oliverschulz.com
Oliver Schulz
Beuckestraße 4 14163 Berlin

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