Pressemitteilung von Helge Kühl

Sicher auf die Piste Versicherungsschutz für den Winterurlaub


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Neudorf, 9. Dezember 2013. Wer einen Winterurlaub plant, muss einiges bedenken. Neben der Auswahl eines schneesicheren Urlaubsgebietes, gemütlicher Unterkunft, der optimalen Ausstattung und körperlicher Fitness spielt auch das Thema Sicherheit eine wichtige Rolle. Versicherungsmakler Helge Kühl hat die wichtigsten Versicherungstipps zusammengestellt.

Private Haftpflichtversicherung
Wer beim Skifahren jemandem versehentlich die Vorfahrt nimmt, haftet für die Unfallfolgen. Und das kann teuer werden. Denn wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet nach Paragraf 823 BGB in unbegrenzter Höhe. Deshalb gehört eine private Haftpflichtversicherung nicht nur im Winterurlaub zu den unverzichtbaren Policen.
Umgekehrt gilt: Jeder kann auch selbst Opfer eines Unfalls werden, beispielsweise weil ein anderer Skifahrer oder Snowboarder ihn oder sie verletzt. Hat dieser keinen privaten Haftpflichtschutz - 25 Prozent aller Bundesbürger haben Statistiken zur Folge keinen Haftpflichtvertrag - gehen Geschädigte unter Umständen trotz vollstreckbaren Titels leer aus. Daher empfehlen wir, nicht nur für diesen Fall, eine sogenannte Forderungsausfalldeckung in den privaten Haftpflichtschutz einzuschließen. Diese zahlt für berechtigte Haftungsansprüche gegen Dritte, die selbst nicht zahlungsfähig sind. Wer selbst keine eigene Privat-Rechtsschutzversicherung hat, sollte zumindest über den Abschluss des zusätzlichen Bausteins "Schadenersatz-Rechtsschutz bei Durchsetzung eigener Forderungen" nachdenken.

Mieter eines Ferienhauses sollten in ihrer Haftpflichtpolice die Haftung aus der Anmietung von Ferienhäusern versichert haben. Liegt das Ferienhaus im Ausland, muss geprüft werden, ob der Versicherungsschutz auch dort gilt. Eine gute Privathaftpflichtpolice bietet mittlerweile den Einschluss von Schäden am beweglichen Inventar von Hotels oder Ferienhäusern, ebenso wie den Verlust fremder Schlüssel, beispielsweise des Hotels oder der Ferienwohnung.
Der bevorstehende Winterurlaub ist daher ein guter Anlass, den eigenen privaten Haftpflichtschutz gründlich zu analkysieren. Entsprechende Risikoanalysen zum Versicherungscheck gibt es im Internet unter https://www.helgekuehl24.de (https://www.helgekuehl24.de/) .

Auslandsreisekrankenversicherung
Gesetzlich Krankenversicherte sollten vor Reisebeginn die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC - European Health Insurance Card) bei ihrer Krankenkasse beantragen. Über diese rechnet dann die ausländische Kasse mit der deutschen Krankenkasse ab.

Manche gesetzlichen Krankenversicherer bestätigen die EHIC bereits auf der Rückseite der deutschen elektronischen Patientenkarte oder der Krankenversicherungskarte. Die EHIC gilt in allen Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen. In Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien besteht ein eingeschränkter Anspruch. Die EHIC gilt nur bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. In Ländern außerhalb des Geltungsbereiches und bei längerfristigem Auslandsaufenthalt leistet die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht, es sei denn, es liegt eine anerkannte Entsendung vor.

Im EWR-Ausland und in der Schweiz haben gesetzlich Versicherte die freie Wahl eines Arztes oder Zahnarztes, sofern dieser berechtigt ist, Versicherte im dortigen Krankenversicherungssystem zu behandeln. Diese Wahlfreiheit gilt auch für Behandler, die ihren Beruf auf Grundlage einer EU-Richtlinie ausüben. Für die Erstattung der Kosten verlangt eine deutsche Krankenkasse auf jeden Fall detaillierte Rechnungen. Erstattet werden die entstandenen Kosten maximal bis zu dem Betrag, den die Kasse für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland übernommen hätte.
Von der Erstattung werden folgende Posten abgezogen:

-gesetzliche Zuzahlungen/Eigenanteile sowie eine
-Pauschale für den erhöhten Verwaltungsaufwand von rund 7,5 bis 10 Prozent.

Alternativ können die Kosten vor Ort selbst gezahlt und anschließend mit der Krankenkasse in Deutschland abgerechnet werden. Allerdings erstattet die Kasse Kosten in diesem Fall nur, soweit sie nicht über dem Satz in Deutschland liegen. Wer als gesetzlich Versicherter ins Ausland fährt, sollte eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, zumal nicht immer klar ist, ob über die EHIC überhaupt ausreichender Schutz besteht. Auch ist ein medizinisch notwendiger Rücktransport nicht versichert. Für privat Krankenversicherte gelten die jeweiligen Regelungen ihres Versicherungsvertrages.

Beim Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung zählen nicht nur die Bedingungen für den Rücktransport, sondern auch die Regelungen zur Übernahme von Bergungskosten. Deshalb empfehlen wir, vor Antritt einer Auslandsreise zunächst neben der Rücktransportregelung auch Geltungsbereich und Dauer des Schutzes im Ausland zu prüfen.

Invaliditätsschutz
Wer eine Invaliditätsabsicherung nur für den Urlaub "buchen" möchte, handelt kurzsichtig. Denn das Risiko, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten zu können, besteht nicht nur im Urlaub. Deutlich wichtiger als eine Ausschnittdeckung für die schönsten Wochen des Jahres ist deshalb umfassender Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit. Den bietet nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Und wenn für den Fall der Berufsunfähigkeit ausreichend vorgesorgt wurde, ist privater Unfallschutz zunächst oftmals entbehrlich. Allerdings: Wer das Risiko von Bergungskosten nicht selbst tragen will, ist mit einer privaten Unfallversicherung, die Bergungskosten übernimmt, gut bedient. Setzen Sie in jedem Fall auf unabhängige Beratung.

Kfz-Versicherung
Wer mit dem eigenen Auto in den Winterurlaub fährt und Kaskoschutz benötigt, sollte seinen bestehenden Vertrag prüfen. Nicht jede Police versichert Lawinenschäden. Auch unterscheiden sich viele Angebote an der Frage, ob jedwede Lawinenschäden oder nur Dachlawinen mitversichert sind. Nicht sehr häufig, aber immerhin möglich, sind Schäden durch Muren. Auch hier bieten nur einige Anbieter entsprechenden Schutz.

Extratipp: Schneeketten sollten aufgezogen werden, sobald dies vorgeschrieben ist. Andernfalls ist der Versicherungsschutz in Gefahr.

Versicherung der Skiausrüstung
Beim Einbruch in das Hotelzimmer oder Ferienhaus greift der Außenversicherungsschutz einer privaten Hausratversicherung. Deckungsumfang, Versicherungssummen und Geltungsbereich sollten aber rechtzeitig vor Reiseantritt geprüft werden.
Wer seine teure Skiausrüstung gesondert versichern möchte, muss wissen, dass diese Versicherung nur eingeschränkt zahlt. Wenn Diebe zum Beispiel die Skier vor einer Skihütte mitgehen lassen, während der Besitzer drinnen fröhlich seinen Jagertee genießt, besteht kein Versicherungsschutz. Solche Zusatzpolicen, dazu zählt auch die Skibruchversicherung, sind daher entbehrlich, zumal sie kein Existenz bedrohendes Risiko absichern.

Fazit
Zwingend notwendig, nicht nur im Winterurlaub, ist auf jeden Fall privater Haftpflichtschutz. Geht es zum Skifahren ins Ausland, gehört eine Auslandsreisekrankenversicherung ins Handgepäck. Anbieterempfehlungen mit guten und preiswerten Schutz sind im Internet beispielsweise unter https://www.pkvforum24.de/Auslandsreisekranken/ (https://www.pkvforum24.de/Auslandsreisekranken/) zu finden. Ausreichender Schutz bei Invalidität ist nicht nur während des Winterurlaubes wichtig. Den bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer mit dem eigenen Auto in den Urlaub fährt, muss einige Besonderheiten beachten. Spezialversicherungen für die Skiausrüstung oder die Bretter machen hingegen nicht wirklich Sinn. Vermeintliche "Rund-um-Sorglos"-Pakete der Reiseveranstalter bieten oftmals nur unzureichenden Schutz. Die Zeitschrift Finanztest berichtet zum Beispiel in der Ausgabe 2/2012, dass Versicherungspakete des Deutschen Skiverbandes (DSV) und des Deutschen Alpenvereins lückenhaft sind. Am besten ist, auf unabhängige Beratung zu setzen.
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http://www.helgekuehl.de/
Helge Kühl - Versicherungsmakler
Aschauer Weg 4 24214 Neudorf

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