"Die gut genutzte Bilanz" - neues Whitepaper von Firstwaters erschienen
17.04.2014
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Am 31. Dezember 2014 ist es so weit. Große Kreditinstitute und Wertpapierfirmen müssen erstmalig die Belastung ihrer Vermögenswerte bei der BaFin melden. Das bedeutet, sie legen offen, in welcher Höhe Barmittel und Wertpapiere als Sicherheiten bei anderen Marktteilnehmern hinterlegt sind. Im Insolvenzfall stünden diese Mittel nicht mehr zur Bedienung anderer Gläubiger zur Verfügung.
Wieder einmal sind die Ausführungsbestimmungen der Europäischen Bankenaufsicht EBA noch nicht bis ins Detail vorgegeben, wenn die Vorschrift in Kraft tritt. Dennoch müssen die Banken nach den Vorgaben der Capital Requirements Regulation (CRR) ihre Belastungsquote melden und Prozesse und Systeme entsprechend anpassen, um den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.
Wie weit die Vorgaben schon konkretisiert sind und was das für Banken in der Umsetzung bedeutet, lässt sich im aktuellen Whitepaper "Die gut genutzte Bilanz" der Unternehmensberatung Firstwaters nachlesen. Martin Mildner, der das Papier als Spezialist für Derivateregulierung bei Firstwaters verfasst hat, ist optimistisch: "Wenn man es geschickt anstellt. lässt sich die Encumbrance-Meldung gut in den Steuerungskreislauf der Gesamtbanksteuerung einbinden."
Das Whitepaper steht auf der Website von Firstwaters als PDF zum kostenlosen Download bereit:
Lesen Sie hier (http://www.firstwaters.de/index.php/de/firstwaters/fachbeitraege)
Asset Encumbrance CRR Bilanzsteuerung Offenlegung Vermögenswerte Bilanznutzung White Paper Whitepaper Banken Kapitalmarkt Besicherung Collateral Management Clearing OTC Derivate Basel III
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