Kommunale Energiebeschaffung nach der VOL/A einfach gemacht
30.06.2014
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Einfache Abläufe im Ausschreibungsverfahren sowie schnelle Entscheidungsprozesse sind die wesentlichen Faktoren für einen erfolgreichen EnergieEinkauf. Häufig steht dies jedoch im Widerspruch zu kommunalen Gremienentscheidungen und den entsprechenden rechtlichen Vorgaben, denn auch für den Energieeinkauf der Gemeinden gelten die Vorgaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A).
"Die Erfahrung hat gezeigt, dass Kommunen häufig Energielieferverträge einfach verlängern um so die aufwändige Ausschreibung gemäß der VOL/A zu umgehen. Doch damit verzichten Sie leider auch darauf entsprechendes Potential auf dem Energiemarkt für Ihre Gemeinde auszuschöpfen.", so Markus Barella - Inhaber von first energy (http://first-energy.net/unternehmen) .
EnergieEinkauf (http://first-energy.net/energieeinkauf) für Kommunen - faszinierend einfach
Meist ist der EnergieEinkauf in den Kommunen eine reine Nebensache. Personellen Kapazitäten oder das entsprechende Know-How fehlen. "Zudem führt eine Vorgabe wie die VOL/A, nach der Kommunen die Ausschreibungen durchführen müssten, zu weiteren Berührungsängsten. Kaum eine Kommune hat eigene Praxiserfahrungen und auch an Hilfestellungen zur Vergabedurchführung für das zuständige Personal mangelt es häufig.", so Herr Barella.
Das hat first energy dazu veranlasst ein kommunales Konzept zu entwickeln, um Kommunen bei der Ausschreibung zu unterstützen. Dabei werden insbesondere auch kleine Kommunen in die Lage versetzt, die Möglichkeiten des optimalen EnergieEinkaufs voll auszunutzen und dabei auch die rechtlichen Vorgaben nach der VOL/A zu berücksichtigen.
first energy übernimmt die Datenaufbereitung sowie die Durchführung der Ausschreibung - alles unter Beachtung der Vorgaben der Kommunen und rechtlichen Bedingungen.
"Für die Kommunen ist das Konzept damit faszinierend einfach und der Vorteil liegt auf der Hand: Berührungsängste der Kommunen mit dem komplexen Thema werden genommen, die Ausschreibung wird gemäß der rechtlichen Vorgaben durchgeführt und der Verwaltungsaufwand für die Kommunen wird deutlich reduziert. Hinzu kommt natürlich, dass das Haushaltsbudget entlastet wird.", so Herr Barella.
Auch das Wirtschaftlichkeitsprinzip mit der Gegenüberstellung der Kosten zu den Leistungen und dem Nutzen wird dabei erfüllt: Praxiserfahrungen zeigen, dass sich mit einer effizienten EnergieStrategie die Kosten auf ein Minimum reduzieren lassen und sich durch die Konditionsverbesserungen das Gesamtergebnis deutlich optimiert. "Der Einwand, die Kommune kann sich den "Komfort" einer fachgerechten Ausschreibung angesichts des strapazierten Haushaltsbudgets nicht leisten, kann somit widerlegt werden", so Herr Barella abschließend.
Wer als Kommune daran interessiert ist mehr über das kommunale Konzept von first energy zu erfahren, findet weitere Informationen unter: http://www.first-energy.net/VOL-A (http://first-energy.net/VOL-A) .
VOL/A VOL-A VOL – Teil A EnergieEinkauf Kommune first energy Vergabe- und Vertragsordnung Vergabe und Vertragsordnung – Teil A Vergabe und Vertragsordnung Teil A EnergieStrategie
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