Die Papierrechnung stirbt aus
04.11.2014
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Mit der Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsraums SEPA hat die Europäische Union ihren Willen zur Schaffung europaweiter Standards im Geld- und Zahlungsverkehr bewiesen. Und das war nur der erste Schritt - eine weitere Norm ist bereits auf den Weg gebracht worden, doch bisher weitgehend unbeachtet von Öffentlichkeit und auch Wirtschaft. Die Rede ist von "ZUGFeRD", dem einheitlichen Format für elektronische Rechnungen. Die entsprechende Regelung dazu findet sich in der am 26. Mai dieses Jahres in Kraft getretenen Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
"Das Forum elektronische Rechnung Deutschland hat ein Format für elektronische Rechnungen erarbeitet, das für den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen, Behörden und Verbrauchern genutzt werden kann", sagt Burkhard Küpper, Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungsgesellschaft Albers aus Düsseldorf. "ZUGFeRD" solle zudem den Austausch strukturierter Daten zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger ermöglichen, und das neue Rechnungsformat erlaube es, Rechnungsdaten als PDF an den Empfänger zu übermitteln und diese ohne weitere Schritte auszulesen und zu verarbeiten. Die europäische Norm soll bis zum 27. Mai 2017 geschaffen werden. Ziel sei es, die Einrichtung zweckmäßiger, benutzerfreundlicher, flexibler und kosteneffizienter Systeme zur elektronischen Rechnungsstellung zu ermöglichen und damit den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von subzentralen öffentlichen Auftraggebern entgegenzukommen.
"Die EU schafft damit die Grundlage für ein einheitliches Rechnungsformat in der öffentlichen Verwaltung. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen sicherstellen, dass die öffentlichen Auftraggeber E-Rechnungen empfangen und verarbeiten, die dieser europäischen Norm entsprechen", betont Küpper, der die Kanzlei gemeinsam mit dem Gründer Jens Albers führt. Konkret bedeuten diese Pläne laut Jens Albers: Alle Unternehmen, die mit der öffentlichen Hand zusammenarbeiten, müssen in der Zukunft ihre Rechnungen an solche Auftraggeber nach den neue elektronischen Vorgaben gestalten. Die traditionellen Papierrechnungen verlieren ihre Gültigkeit.
Zur elektronischen Rechnungsstellung ist ein offizielles Datenmodell notwendig; mit ihren eigenen bisherigen technischen Möglichkeiten können Unternehmer die Anforderungen nicht erfüllen, warnt Burkhard Küpper. Er rät Unternehmern, die von der öffentlichen Hand beauftragt werden, dringend dazu, sich frühzeitig mit ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um die Umstellung vorzubereiten. "Wer das versäumt, kann später Probleme bekommen."
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