Pressemitteilung von Bettina M. Rau-Franz

Zeitnahe Betriebsprüfung durch Einsatz modernster Technik


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Essen, 26. März 2015******Der Wandel in der Betriebsprüfungspraxis beschränkt sich nicht allein auf die Einführung der digitalen Betriebsprüfung. Zukünftig soll mittels der zeitnahen Prüfung eine drastische Verkürzung des Abstands zwischen Veranlagungszeitraum und Prüfung erzielt werden. Zudem ist neben dem Methodenwechsel auch ein Wechsel der Themen festzustellen. Zwar werden nach wie vor die Klassiker wie die private Kfz-Nutzung und die Verletzung von Aufzeichnungspflichten sowie die fehlerhafte Behandlung von nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben geprüft. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass in Zukunft die Finanzverwaltung aller Voraussicht nach noch stärker als bisher durch den Einsatz moderner Techniken die Prüfung standardisieren und beschleunigen wird.

"Die Finanzverwaltung arbeitet bereits seit einiger Zeit an der Umsetzung und Einführung der sogenannten zeitnahen Betriebsprüfung. Eine entsprechende Vereinbarung findet sich im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Während aktuell zum Teil fünf Jahre und mehr zwischen Veranlagungszeitraum und Abschluss der Betriebsprüfung liegen, soll mit den Mitteln der zeitnahen Prüfung eine drastische Verkürzung des Abstandes zwischen Veranlagungszeitraum und Prüfung erzielt werden. Das Modell der zeitnahen Prüfung sieht vor, die Prüfung bereits vor Einreichung der endgültigen Steuererklärung durchzuführen. Hierdurch soll eine schnellere Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet werden", erklärt Steuerberaterin Rau-Franz.

Die Vorgehensweise:

Zunächst werden die Steuererklärungen vorbereitet. Dann erfolgt eine Überprüfung der Steuererklärung durch die Betriebsprüfung. Nach Übernahme der vom Prüfer verlangten Korrekturen und Änderungen werden die nun endgültigen Steuererklärungen eingereicht und endgültig veranlagt. Dieses Modell richtet sich allerdings grundsätzlich an Unternehmen, die anschlussgeprüft werden, d.h. solche Unternehmen, bei denen sich die zeitnahe Betriebsprüfung unmittelbar an eine bereits abgeschlossene "herkömmliche" Betriebsprüfung anschließt.

"Die Vorteile für den Steuerpflichtigen liegen zum einen in einer erheblich schneller erzielbaren Rechtssicherheit und zum anderen in der Vermeidung oder zumindest der Reduzierung von Zinsaufwand für Steuernachzahlungen bei berechtigten Beanstandungen oder Korrekturen durch die Betriebsprüfung", erklärt Steuerberaterin Rau-Franz, gibt aber auch zu bedenken:"Auf der anderen Seite darf man jedoch auch nicht verkennen, dass der Steuerpflichtige durch die umfassende Selbstauskunft sehr viele Informationen preisgeben muss. Dies dürfte zu einem nicht unerheblichen Mehraufwand führen und schränkt darüber hinaus auch das betriebsprüfungstaktische Verhalten ein, da bestimmte Verhandlungsstrategien nicht mehr möglich sind".

Dass die zeitnahe Betriebsprüfung dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig zum Vorteil gereichen muss, sieht auch das Finanzgericht Köln, indem es konstatiert: "Die belastende Wirkung einer Anschlussprüfung verstärkt sich, wenn sie gegen den Willen des Steuerpflichtigen auf einen Besteuerungszeitraum verkürzt wird, so dass jährlich die Durchführung einer Betriebsprüfung erduldet werden muss (Urteil vom 07.07.2009, 13 V 1232/09)". Es bedarf daher jeweils der Abwägung der Vor- und Nachteile im Einzelfall.

Die zeitnahe Betriebsprüfung befindet sich zurzeit erst im Aufbau; in Nordrhein-Westfalen ist die Finanzverwaltung allerdings schon recht weit und setzt dieses Instrument bereits verstärkt ein.

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Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
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