Pressemitteilung von Daniela Wallburg

Packservice ist "Trusted Co-Packer"


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Karlsruhe, 31. März 2015 - Jetzt wurde bestätigt: Die Packservice-Gruppe ist "Trusted Co-Packer" - ein rundum rechtssicher handelnder und verlässlicher Partner. Packservice hat sich mit Hilfe der Stuttgarter Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft H/W/S dafür als branchenweit bisher einziges Unternehmen selbst auf den Prüfstand gestellt. Das Ergebnis des unabhängigen Prüfverfahrens zeigt: Packservice-Kunden können jederzeit auf eine korrekte und gesetzeskonforme Umsetzung des seit Januar diesen Jahres geltenden Mindestlohngesetzes (MiLoG) vertrauen.

Integrität, Transparenz und Verantwortungsbewusstsein sind seit der Gründung von Packservice vor 35 Jahren fester Bestandteil der Unternehmenskultur. Um das für die Kunden optimale Ergebnis zu erzielen, sorgt der Spezialist für Verpackungsdienstleistungen für ideale Produktionsbedingungen durch sichere Arbeitsplätze und gute Arbeitsbedingungen. Höchste Priorität liegt außerdem auf der konsequenten Einhaltung der Compliance-Richtlinien. Mit dem Projekt "Trusted Co-Packer" hat Packservice nun eine branchenweit bisher einzigartige Initiative umgesetzt. Inhalt war zunächst die unabhängige Prüfung der Einhaltung aller Vorgaben des Mindestlohngesetzes im eigenen Unternehmen.

Die Stuttgarter Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft H/W/S hat im Rahmen des Prüfverfahrens sämtliche Arbeitsverträge von Packservice auf ihre Gesetzeskonformität hin überprüft. Dazu wurden auch Auswertungen aller Mitarbeiter bezüglich der Zahlung des Mindestlohns in Augenschein genommen. Detailliert kontrolliert wurde zudem das Zeiterfassungssystem AIDA, das bei Packservice zum Einsatz kommt. Besonderes Interesse galt dabei den Auswertungsmöglichkeiten sowie der Frage, ob das System allen Dokumentationspflichten des Mindestlohngesetzes genügt. Weiterhin bewertete H/W/S die Abrechnungsmodalitäten nach dem Mindestlohngesetz.

Das Ergebnis der umfassenden Prüfung spricht für sich: Packservice handelt in allen Bereichen gesetzeskonform. Und: Dies gilt nicht nur für die mehr als 1.000 Packservice-Mitarbeiter, sondern auch für die der Subunternehmen. Hier wurde geprüft und bestätigt, dass Packservice mit seinen Subunternehmern Verträge und Prüfprozesse vereinbart hat, welche die Einhaltung des MiLoG gewährleisten. "Jetzt haben es unsere Kunden auch schwarz auf weiß: Packservice steht als "Trusted Co-Packer" für Rechtssicherheit und Verlässlichkeit", freut sich Oliver Fischer, Geschäftsführer Deutschland von Packservice. "Wir sind stolz darauf, dass wir die strengen Prüfungskriterien von H/W/S durchgängig erfüllen. Mit Packservice als Partner sind unsere Kunden in Sachen Generalhaftung auf der sicheren Seite", ergänzt Fischer.

Text und Bilder dieser Pressemitteilung stehen Ihnen zum Download unter http://www.faktum-redaktion.de zur Verfügung.

Bildquelle: Packservice
Packservice Trusted Co-Packer Mindestlohngesetz

http://www.packservice.com
Packservice GmbH
Mannheimer Str. 16-18 76131 Karlsruhe

Pressekontakt
http://www.faktum-kommunikation.de
FAKTUM MARKETING | KOMMUNIKATION | PUBLIC RELATIONS
Friedrich-Ebert-Anlage 27 69117 Heidelberg


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Daniela Wallburg
17.11.2015 | Daniela Wallburg
Industriemontage im bewährten Campus-Konzept
20.10.2015 | Daniela Wallburg
Schulung für alle!
Weitere Artikel in dieser Kategorie
03.05.2024 | Premier American Uranium Inc
Premier American Uranium beginnt mit Handel am OTCQB-Markt
03.05.2024 | kerzel Unternehmensentwicklung
Willkommen im Wortgeklingel des Managements
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 409.401
PM aufgerufen: 69.450.733