Umsatzsteuerprüfungen fester Bestandteil von Betriebsprüfungen
22.05.2015
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen, 22. Mai 2015****In der Vergangenheit stellte das Prüfungsfeld Umsatzsteuer tendenziell eher ein Randgebiet dar. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, weist darauf hin, dass mittlerweile die Überprüfung von Umsatzsteuersachverhalten fester Bestandteil von Betriebsprüfungen ist und auch weiterhin an Bedeutung zunimmt.
"Es wird regelmäßig geprüft, ob Teilleistungen, Rücknahmen, Rücklieferungen, Anzahlungen etc. korrekt behandelt wurden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prüfung von Buch- und Belegnachweisen für Ausfuhren und innergemeinschaftliche Lieferungen bei exportorientierten Unternehmen. Auch hier geht der Betriebsprüfer mitunter sehr formalistisch vor und verwehrt bei Nichterfüllung der Nachweispflichten die Steuerfreiheit der getätigten Lieferung. Neben der Steuernachzahlung drohen hier auch in erster Linie hohe Zinszahlungen", warnt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.
Nicht umsonst hat die Finanzverwaltung zu den Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht (BMF, 06.01.2009, Bundessteuerblatt II 2009 Seite 60). In diesem Schreiben vertritt der Bundesminister der Finanzen hinsichtlich der Buch- und Belegnachweise eine sehr restriktive, über das Ziel hinausgehende Auffassung. Auch hier bedurfte es wieder einmal des Bundesfinanzhofs, der sich ausdrücklich gegen die Finanzverwaltung gestellt hat (BFH, 23.04.2009 VR 84/07; BFH 12.05.2009 VR 65/06, BFH 28.05.2009 VR 23/08).
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