"UWG - Was darf ich als Makler, was nicht?"
21.12.2015
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die zunehmende Regelungsdichte der Rechtsprechung in Bezug auf das UWG bringt Makler in die Situation, sich mit dem Gesetz genau beschäftigen zu müssen. Denn Abmahnungen können Makler teuer zu stehen kommen. Sogar die Benutzung von Maklervertragsformularen ist abmahnfähig, soweit darin enthaltene Klauseln einer richterlichen Inhaltskontrolle nicht standhalten. Makler sollten Abmahnungen deshalb vorbeugen und ihr Kleingedrucktes sorgfältig gestalten. Diese und andere Themen greift RA Jürgen Evers im Januar in seinem Webinar "UWG - Was darf ich als Makler, was nicht?" auf.
Makler sollten ihre Rechten und Pflichten kennen
Selbst die mangelhafte Erfüllung von Berufspflichten zur Erstinformation, Dokumentation und Beratung kann einen Makler in die Situation bringen, von Verbraucherschutzverbänden, anderen Vermittlern oder Versicherern erfolgreich abgemahnt zu werden. Dabei sollte vor allem der Datenschutz ernst genommen werden, denn die breite öffentliche Diskussion hat diesen weit in den Vordergrund gerückt.
Da Abmahnungen im Wettbewerb jedoch oft Fehler enthalten oder schlicht nicht gerechtfertigt sind, sollten Makler ihre Rechte und Pflichten kennen. Sind sie informiert und in Kenntnis ihrer rechtlichen Situation, lassen sich unnötige Kosten und Ärgernisse vermeiden.
Bilden Sie sich weiter!
Mit Wolters Kluwer können sich Versicherungs- und Finanzmakler gleich in zwei Medienformen weiterbilden. Einerseits bietet das Praxishandbuch Maklerkompass als ständiger Begleiter einen Einblick in alle relevanten Bereiche des Maklergeschäftes - von den Obliegenheiten über den Datenschutz bis zur Bestandsveräußerung.
Am 28.01.2016 um 15 Uhr wird Jürgen Evers zusätzlich in einem etwa einstündigen Webinar das Thema "UWG - Was darf ich als Makler, was nicht?" aus dem Praxishandbuch Maklerkompass herausgreifen und näher beleuchten. Dabei geht er vor allem auf folgende Fragestellungen ein:
- Rechtsverhältnisse des Maklers und Maklerpflichten
- Abmahnfähige Fehler bei der Maklervertragsgestaltung
- Abmahnrisiken wegen Verletzung von Maklerpflichten
- Versäumnisse bei Information und Dokumentation
- Aufklärungsversäumnis als Irreführung
- Kundenabwehrschreiben
- Abschlusskosten
- Vorgehensweise bei einer Abmahnung
- Abmahnkosten
- Telefonwerbung
Melden Sie sich am besten direkt an! Besuchen Sie dazu einfach unser Webinarportal (https://attendee.gotowebinar.com/register/1808002107590550273).
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