Pressemitteilung von Jana Vollmann

BaFin-Verbot, Insolvenzantrag - so steht es um Lombardium Anleger


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

14. März 2016. Lombardium Hamburg ist ein Pfandleihhaus für Luxusgüter und bot Anlegern über Beteilungsgesellschaften hohe Gewinnbeteiligungen. Nachdem die BaFin im vergangenen Jahr das unerlaubt betriebene Kreditgeschäft untersagte und mittlerweile ein Insolvenz-Antrag gestellt wurde, müssten Anleger nun dringend aktiv werden, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS).

Auch wohlhabende Menschen können einmal in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die, die knapp bei Kasse sind, können dann Luxusgüter in Pfandhäuser bringen, wie z. B. in die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG. Bis Anfang Dezember 2015 wurden dort sogar Grundschuldbriefe und Inhaberaktien beliehen. Die BaFin hatte der Lombardium am 4. Dezember 2015 aufgegeben, dieses Geschäft aufzugeben und die entsprechenden Darlehensverträge unverzüglich abzuwickeln. Bei der Beleihung von Grundschuldbriefen und Inhaberaktien handelt es sich um ein erlaubnispflichtiges Geschäft nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und eben jene Erlaubnis gab es für die Lombardium nicht. Die Rückabwicklung betrifft auch die Anleger, die sich als stille Gesellschafter an den Fonds beteiligten, die von der zwischenzeitlich insolventen Fidentum GmbH aus Hamburg angeboten wurden.

"Was bei Lombardium gerade passiert, nennen wir intern den V.I.P.-Effekt", sagt Jana Vollmann, Geschäftsführerin des DVS (www.dvs-ev.net) und ergänzt: "Das V steht für ein Verbot, das die BaFin verhängt, danach folgt sehr oft das I für die Insolvenz und schließlich das P für die Pleiten der Anleger."

Viele, die sich beispielsweise im Lombard Classic 2-Fonds, der Ersten Oderfelder Beteiligungs KG, finanziell engagierten, bekamen in den vergangenen Wochen Post von einer Interessengemeinschaft "IG-Lombard". Darin wurde an die Anleger appelliert, ihre Beteiligungen nicht zu kündigen und zunächst auf Zahlungsanspruche zu verzichten. Ein Konzept zur Fortführung, bzw. Rückzahlung, so die IG, sei wesentlich sinnvoller. Die DVS-Geschäftsführerin: "Ich glaube damit will man die Anleger nur hinhalten. Eine Fortführung mit einem Konzept, das den Anleger 6 Prozent Rendite zusichert, halte ich persönlich für ausgeschlossen."

Jana Vollmann rät daher Betroffenen, ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen. Schließlich könne man mit anwaltlicher Hilfe auch Ansprüche gegen die Fonds-Gesellschaft und/oder die Berater geltend machen, wenn eine Prüfung entsprechende Anhaltspunkte ergebe. "Wer falsch beraten wurde, hat einen Anspruch auf Schadensersatz", so Jana Vollmann, "und wir helfen Ihnen, diesen durchzusetzen."

Der DVS hat zwischenzeitlich die Arbeitsgemeinschaft "Lombardium" gegründet.
Geschädigte können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen.

Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.).

Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine kostenfreie professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen vermittelten DVS-Vertrauensanwalt.
Lombardium Pfandhaus Deutscher Verbraucherschutzring DVS Beteiligung Insolvenz BaFin

http://www.dvs-ev.net
Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Langer Berg 7 99094 Erfurt

Pressekontakt
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All4press
Martinskloster 3 99094 Erfurt


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