Pressemitteilung von Florian Ernst

Stabile Geschäftsentwicklung bei Bayerns Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

(Mynewsdesk) München, 13. April 2016 – Die Geschäfte der bayerischen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften haben sich 2015 insgesamt stabil entwickelt. Die 752 ländlichen und 217 gewerblichen Genossenschaften sowie die 62 Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft erwirtschafteten einen Gesamtumsatz von 12,0 Milliarden Euro. Der leichte Rückgang von 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von 12,2 Milliarden Euro ist vor allem auf die preisbedingte Abnahme der Umsätze in der Milchwirtschaft (-12,9 Prozent) und im Raiffeisen-Warengeschäft (-5,7 Prozent) zurückzuführen. Die Handels- und Handwerksgenossenschaften weiteten ihre Erlöse um 4,8 Prozent bzw. 7,9 Prozent aus. Beim Ergebnis konnten die Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften zulegen: Sie verdienten vor Steuern 214,6 Millionen Euro und damit 11,9 Prozent mehr als im Jahr 2014.

Die Situation auf dem Milchmarkt bezeichnete GVB-Vorstand Alexander Büchel bei der Vorlage der Geschäftszahlen als „besorgniserregend“. Einen erneuten staatlichen Eingriff in die Produktionsmengen nach dem Quoten-Ende vor gut einem Jahr lehnt der GVB jedoch ab. Der Verband spricht sich stattdessen dafür aus, Mechanismen zur Absicherung der Margen der bäuerlichen Betriebe zu entwickeln. „Die größte Herausforderung für die Milchwirtschaft wird die zunehmende Volatilität der Marktgegebenheiten sein“, so Büchel. Er verwies zugleich auf die Stärken des genossenschaftlichen Modells: Die Andienungspflicht in Kombination mit der Abnahmegarantie biete gerade vor dem Hintergrund schwankender Märkte eine hohe Planungssicherheit für die Genossenschaftsmitglieder.

GVB-Vorstand Jürgen Gros warnte davor, die in den vergangenen Jahren gewachsene Akteursvielfalt und Dezentralität in der Energiewirtschaft aufs Spiel zu setzen. Die Strukturen, die auch von den 264 Energiegenossenschaften in Bayern getragen werden, müssten erhalten bleiben. „Es wäre gesellschaftlich fatal, den Pionieren der Bürgerenergie durch rückwirkende Gesetzesänderungen die Grundlage zu nehmen“, sagte Gros. Der GVB-Vorstand pocht deshalb darauf, dass die vom Gesetzgeber in der Vergangenheit gegebenen Vergütungszusagen für die von Genossenschaften betriebenen erneuerbaren Energieanlagen eingehalten werden: „Der Bestandsschutz bleibt die Grundvoraussetzung für das Vertrauen von Bürgern, Unternehmen und Investoren in das politische Projekt der regenerativen Energien.“ Für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde im Berliner Koalitionsvertrag Bestandsschutz für Altanlagen zugesagt. „Daran muss sich die Politik jetzt auch konsequent halten“, so Gros.

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