Gesetzgeber muss Eingriff in Eigentumsrechte korrigieren
20.07.2016
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
(Mynewsdesk) München, 20. Juli 2016 – Die Volksbanken und Raiffeisenbanken im Freistaat begrüßen das Votum des Bayerischen Landtags gegen die unnötigen Einschränkungen bei der Vergabe von Bau- und Renovierungsdarlehen. Die Abgeordneten haben heute mehrheitlich einem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion zugestimmt, in dem die Staatsregierung dazu aufgefordert wird, sich auf Bundesebene für eine Korrektur des umstrittenen Umsetzungsgesetzes zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie einzusetzen. Die am 21. März in Kraft getretenen Regeln zwingen Banken zu einer erheblich restriktiveren Kreditwürdigkeitsprüfung. In der Folge müssen Kreditanträge bestimmter Verbrauchergruppen oft abgelehnt werden – zum Beispiel bei altersgerechten Umbaumaßnahmen oder Gebäudesanierungen.
„Der Gesetzgeber in Deutschland ist bei der Wohnimmobilienkreditrichtlinie deutlich über das Ziel hinausgeschossen“, so Jürgen Gros, Vorstand beim Genossenschaftsverband Bayern (GVB). Deshalb sei es richtig, dass sich der Bayerische Landtag für eine Entschärfung der Regeln einsetzt. Die Forderung der Abgeordneten, den Spielraum der EU-Richtlinie bei der Gesetzgebung besser auszuschöpfen, um damit die Kreditvergabe nicht unnötig einzuschränken, unterstützen die bayerischen Kreditgenossenschaften uneingeschränkt. Gros: „Eine sorgfältige Bonitätsprüfung der Kreditnehmer ist absolut notwendig. Doch wenn Verbraucher beispielsweise von der Finanzierung eigengenutzter Immobilien ausgeschlossen werden, dann wird Grund- und Immobilienvermögen faktisch entwertet. Dieser Eingriff in das Eigentumsrecht der Bürger muss schleunigst korrigiert werden.“
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