IfKom: Ausgewogener Regulierungsentwurf zum Vectoring wird von der EU nicht beanstandet
21.07.2016
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Im Rahmen der Notifizierung durch die EU wird der von der Bundesnetzagentur angepasste Regulierungsentwurf zum Vectoring keinem kritischen Prüfverfahren unterzogen. Aus Sicht der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) ist die geplante Regulierung geeignet, kurzfristig den Breitbandausbau zu beschleunigen und in den betroffenen Gebieten für eine Übergangszeit ausreichend Bandbreite zur Verfügung zu stellen.
Langfristig müssen sich die Prämissen für den Breitbandausbau jedoch an den Anforderungen der Gigabit-Gesellschaft ausrichten. Die Ingenieure für Kommunikation halten im Sinne der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands eine zügige, aber auch technologisch zukunftsfähige Netzinfrastruktur für unabdingbar. Dies ist aus der Sicht der IfKom ausschließlich mit einem flächendeckenden Gigabit-Glasfasernetz möglich. Das Ziel des Breitbandausbaus in Deutschland muss folglich die "Glasfaser in jedes Haus und zu jedem Mobilfunkmast (4G +5G)" sein. Weil dieses gigantische Ziel nicht von heute auf morgen zu erzielen ist, sind Zwischenlösungen unausweichlich. Aus der Sicht der IfKom ist die Versorgung aller Kabelverzweiger (ca. 340 000 in Deutschland) mit Glasfaser ein erster großer Schritt zur flächendeckenden Breitbandversorgung. Im Durchschnitt kommt die Glasfaser dadurch ca. 300 m nah an die Häuser heran. Durch den Einbau von technischen Systemen wie VDSL, Vectoring, G.Fast etc. in den Kabelverzweigern können auf den letzten Kupferabschnitten zu den Häusern 100 Mbit/s und mehr an Übertragungsbandbreite erzielt werden. Diesem vorübergehenden Zwischenschritt zum flächendeckenden Glasfasernetz in Deutschland folgt in einem zweiten Schritt der Glasfaserausbau zu den Häusern. Grundsätzlich sollten in Neubaugebieten die Häuser nur noch mit Glasfaser versorgt werden.
Unter diesem Gesichtspunkt begrüßen die IfKom die Entscheidung des EU-Kommissars Günther Oettinger, kein eingehendes Prüfungsverfahren bezüglich des neuen Vectoring-II-Beschlussentwurfs der Bundesnetzagentur einzuleiten, die am 20. Juni an die EU-Kommission gesandt wurde. Der Entwurf berücksichtigt sowohl die Interessen der Deutschen Telekom als auch die der Wettbewerber und ist aus Sicht der IfKom insgesamt ausgewogen. Allerdings sollte die Bundesnetzagentur in der endgültigen Fassung für bereits bestehende Glasfaserleitungen - unabhängig von welchem Netzbetreiber sie errichtet wurden - einen Investitionsschutz berücksichtigen und dort keine Überbauung mit Vectoring fördern.
IfKom - Ingenieure für Kommunikation e.V.
Herr Heinz Leymann
Castroper Str. 157
44357 Dortmund
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fon ..: 0231 93699329
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email : info@ifkom.de
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