Pressemitteilung von Sigrid Halm

Tarifwechsel PKV kostenlos und § 204 VVG


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Der Tarifwechsel in der PKV basiert auf dem Tarifwechselrecht gem. § 204 VVG. Bei der Tarif- oder Beitragsoptimierung bleibt der Versicherte innerhalb seiner bestehenden privaten Krankenversicherung und behält seine erworbenen Rechte. Durch die Tarifänderung werden die Kosten in der PKV teils deutlich reduziert.

Das ist inzwischen allgemein bekannt.

Doch der Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung geht auch kostenlos. Die PKV hat für diese Dienstleistung vorgesorgt und bezahlt den Berater. Der Versicherte zahlt nichts und erhält dennoch eine umfangreiche Beratung von seinem Maklerexperten. Neben der Recherche zu den Tarifwechselmöglichkeiten werden auch strittige Themen wie etwa eine Gesundheitsprüfung, der Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss abschließend geklärt (Handelsblatt) (http://unternehmen.handelsblatt.com/tarifwechsel-pkv.html).

Marktführer im kostenlosen Tarifwechsel PKV ist nach eigenen Angaben die hc consulting AG (https://www.hcconsultingag.de/) aus Köln. Alle wichtigen Versicherer nehmen teil. Der PKV-Makler bietet das komplette Leistungsspektrum der PKV-Tarifoptimierung, aber kostenlos. Die hierfür erforderliche Maklervollmacht kann täglich gekündigt werden.

https://www.hcconsultingag.de/
hc consulting AG
Friesenstr 30 50670 Köln

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