Pressemitteilung von Herr Jürgen-Dieter Körnig

Mitarbeiter-Motivation: Jobticket


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Aufwendungen der Arbeitnehmer für sämtliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu bezahlen und mit einem pauschalierten Steuersatz von 15 Prozent zu versteuern. Dabei gilt: Er muss den Fahrtzuschuss zusätzlich zum Arbeitslohn zahlen. Übersteigen die bezuschussten Jobtickets des Arbeitgebers den Rabatt des Verkehrsbetriebs, ist der Jobticketpreis minus des Spitzensatzes, den der einzelne Arbeitnehmer trägt, als geldwerter Vorteil zu versteuern. Ist die 44-Euro-Freigrenze für Arbeitnehmer bereits durch andere Sachzuwendungen abgedeckt, kann der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil beim Jobticket mit 15 Prozent pauschal versteuern.

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in Mannheim informiert über die Nutzung des Arbeitgebertickets.


Positiv für Mitarbeiterbindung und Image


Um eine Einhaltung der 44-Euro-Freigrenze sicherzustellen und damit einer Besteuerung als zusätzlichen Arbeitslohn zu entgehen, händigen die Arbeitgeber die Tickets in der Regel monatlich aus. Die Überlassung von Jahrestickets erscheint unter der steuerlichen Prämisse nicht sinnvoll, da dann die Gesamtsumme bereits im Ausgabemonat versteuert werden muss. Wenn die Steuerfreigrenze von 44 Euro für das Jobticket monatlich überschritten wird, kann der Arbeitgeber die Pauschalversteuerung für den geldwerten Vorteil seiner Arbeitnehmer wählen. Die Versteuerung des Tickets wird dann mit 15 % pauschal durchgeführt. Daneben führt der Arbeitgeber ebenfalls den Solidaritätszuschlag und die pauschale Kirchensteuer für seine Arbeitnehmer ab.


Tipps und Tricks zum Jobticket gibt Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim.
Steuerberater Mannheim Steuerberatung Mannheim Steuerkanzlei Mannheim

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
Herr Jürgen-Dieter Körnig
O4 5
68161 Mannheim
Deutschland

fon ..: 0621 10069
fax ..: 0621 13358
web ..: http://www.stb-koernig.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag

Pressekontakt
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
Herr Jürgen-Dieter Körnig
O4 5
68161 Mannheim

fon ..: 0621 10069
web ..: http://www.stb-koernig.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag

Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Herr Jürgen-Dieter Körnig
07.04.2017 | Herr Jürgen-Dieter Körnig
Deutschland: Vorreiter für schadstoffarme Fahrzeuge?
13.03.2017 | Herr Jürgen-Dieter Körnig
Der Pkw-Unfall auf dem Weg zur Arbeit als steuerliche Variante
02.02.2017 | Herr Jürgen-Dieter Körnig
Auswertung mit Nutzen für den Betrieb
20.01.2017 | Herr Jürgen-Dieter Körnig
Wenn die Sektkorken knallen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 18
PM gesamt: 410.294
PM aufgerufen: 69.710.893