Regierungskommission empfiehlt Hinweisgebersysteme als Best Practice guter Unternehmensführung
15.02.2017
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
(Mynewsdesk) Berlin, 15. Februar 2017 - Hinweisgebersysteme gehören zu den effektivsten Instrumenten für die Prävention und Aufklärung von Korruption und Missständen. Rund 39 Prozent der Betrugsfälle in Unternehmen und Organisationen werden weltweit von Hinweisgebern enthüllt (ACFE: Report to the nations, 2016). Nun hat auch die Regierungskommission des Deutschen Corporate Governance Kodex (<a href="http://www.dcgk.de/de/" target="_blank">DCGK</a>), der die national und international anerkannten Standards guter Unternehmensführung sowie die gesetzlichen Anforderungen an deutsche börsennotierte Gesellschaften umfasst, auf diese Entwicklung reagiert. In den am 14. Februar veröffentlichten Kodexänderungen spricht sie sich ausdrücklich für den Einsatz von Hinweisgebersystemen im Rahmen eines unternehmensweiten Compliance Management Systems aus: „Im Sinne eines Best Practice Compliance Systems soll Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben.“ Für Dritte soll dies außerdem angeregt werden.
In der Praxis von Unternehmen, Verwaltungen und Organisationen unterschiedlicher Struktur und Größe und auf der Basis von mehr als fünfzehn Jahren Anwendungsentwicklung bestätigt sich die Wirksamkeit des Instruments elektronischer Hinweisgebersysteme: „Die Erfahrungen unserer Kunden belegen, dass Hinweisgebersysteme als zentrales Element des Risiko- und Wertemanagements eines Unternehmen maßgeblich zur Prävention und frühen Aufklärung von Fehlverhalten und möglichen Missständen beitragen. Dabei zeigt sich auch, dass etwa in gleicher Größenordnung relevante Hinweise von Mitarbeitern, wie von externen Dritten eingehen, was auch durch entsprechende Studien seit Jahren belegt ist“, erklärt Kenan Tur, Gründer und Vorstand der Business Keeper AG.
Auch internationale Erhebungen sehen Hinweisgebersysteme als effektivste Aufklärungs-methode noch vor internen Kontrollen oder der internen und externen Revision – insbesondere bei hochdotierten Fällen. Unternehmen, die kein Hinweisgebersystem einsetzen, erleiden im Durchschnitt mehr als doppelt so hohe Verluste durch Betrugsdelikte als Unternehmen, die einen sicheren Kommunikationskanal etabliert haben. Mehr als 40 Prozent aller Hinweise werden dabei von Nicht-Mitarbeitern wie Kunden und Lieferanten übermittelt (vgl. ACFE, 2016).
Ein wichtiges Kriterium stellt in jedem Fall die Sicherheit der Meldekanäle dar. Hinweisgeber müssen darauf vertrauen können, dass ihre Meldungen sicher und ihre Identität geschützt sind. Unternehmen und Organisationen hingegen müssen sich darauf verlassen können, dass der Einsatz entsprechender Systeme im Einklang mit dem Datenschutz und der internationalen Gesetzgebung erfolgt.
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