Pressemitteilung von Bettina M. Rau-Franz

Finanzverwaltung NRW gibt Prüffelder bekannt


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Essen, 27. April 2017**** Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hat als einzige Finanzbehörde bundesweit die Prüffelder für das Kalenderjahr 2016 bekanntgegeben. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (http://www.franz-partner.de)in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass die Veröffentlichung der Finanzverwaltung natürlich nicht bedeutet, dass ansonsten keine weiteren Thematiken ausführlich und im Einzelfall besonders eingehend geprüft werden: "Dennoch ist dieser Service der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hervorzuheben, da sich, wie gesagt, auf den Internetseiten der anderen Bundesländer nichts dergleichen findet".

Natürlich verfolgt die Finanzverwaltung NRW mit Bekanntgabe der Prüffelder (auch) das Ziel einer Arbeitserleichterung für sich, denn wenn Sie bereits bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung die "prüffeldgemäßen" Unterlagen beifügen, erübrigt sich für Ihren Sachbearbeiter die separate Anforderung.

Die zentralen Prüffelder für alle Finanzämter in NRW sind:
-der Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g EStG (Einkommensteuergesetz) sowie
-der Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8 c KStG (Körperschaftsteuergesetz).

Neben diesen zentralen Prüffeldern haben die einzelnen Finanzämter jeweils dezentrale Prüffelder für sich definiert und ebenfalls veröffentlicht.

Unter dem Internetlink

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/20161219_liste_internet.pdf
(https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/20161219_liste_internet.pdf)
findet sich eine zusammenfassende Tabelle, aus der der Steuerpflichtige das für ihn zuständige Finanzamt, sowie das vorgesehene Prüffeld entnehmen kann.

"Noch eine Anmerkung zum Schluss: Bei den oben genannten Prüffeldern handelt es sich lediglich um Prüfungsschwerpunkte. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass auch andere Sachverhalte einer gezielten Überprüfung unterliegen können", warnt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

http://www.franz-partner.de
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Moltkeplatz 1 45138 Essen

Pressekontakt
http://www.publicity-experte.de
GBS-Die PublicityExperten
Am Ruhrstein 37c 45133 Essen


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Bettina M. Rau-Franz
18.09.2020 | Bettina M. Rau-Franz
BFH-Entscheid zu Aufwendungen für ein Erststudium
19.08.2020 | Bettina M. Rau-Franz
Sinnvolle erbrechtliche Regelung treffen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
03.05.2024 | Premier American Uranium Inc
Premier American Uranium beginnt mit Handel am OTCQB-Markt
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 4
PM gesamt: 409.384
PM aufgerufen: 69.466.702