Bundesrat erhöht Verpflegungswerte für Sodexo Restaurantschecks
19.10.2018
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Berlin, 19.10.2018 [SX191018GTX]. Der Bundesrat hat heute in seiner 971. Sitzung die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) neu geregelt. Ab Januar 2019 gelten damit für alle Bundesländer neue amtliche Sachbezugswerte. Der Monatswert für Mahlzeiten steigt auf 251 Euro, der reine Sachbezugswert für die arbeitstägliche Mittagsverpflegung wird auf 3,30 Euro erhöht. Über diesen Betrag hinaus können Unternehmen ab dem 01.01.2019 pro Arbeitstag nun maximal 6,40 Euro abgabenfrei zur Verpflegung der Mitarbeiter nutzen, da der Staat die Mitarbeiterverpflegung steuerlich fördert. Von den höheren Verpflegungswerten profitieren mehr als 7,5 Millionen Arbeitnehmer, die eine Betriebskantine nutzen und rund 500.000 Verwender von Restaurantschecks, wie dem Sodexo Restaurant Pass.
Sparpotential für Unternehmen: Mehr als 1.400 Euro steuerfrei zusätzlich zum Gehalt
Mit dem so genannten Sachbezugswert wird der steuerliche Wert für ein Mittagessen bemessen. Über diesen Wert hinaus können Unternehmen das Gehalt der Mitarbeiter steuerfrei erhöhen, wenn ein Essenszuschuss in Form von Restaurantschecks statt Bargeld gewährt wird. Die Mitarbeiterverpflegung ist also kein geldwerter Vorteil, den viele Unternehmen als Kostenfaktor fürchten, sondern im Rahmen der Lohnsteuerrichtlinie frei von Steuern und Sozialabgaben. Mit einem Verpflegungszuschuss können Unternehmen ab Januar 2019 den Nettolohn der Angestellten sehr effizient erhöhen und zwar um bis zu 1.408 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.
Ganzheitliche Services - klare Administrationsvereinfachung
Sodexo ist der einzige Anbieter in Deutschland, der Unternehmen ganzheitlich aus einer Hand mit Verpflegungslösungen unterstützen kann - vom Betriebsrestaurant bis hin zur flexiblen Verpflegung über Restaurantschecks, die bundesweit im Akzeptanzpartner-Netzwerk von Sodexo eingelöst werden können. Dadurch können sich Arbeitnehmer ganz flexibel nach eigenem Geschmack verpflegen. So sichern Arbeitgeber z.B. die Gleichbehandlung ihrer Beschäftigten an Filialstandorten oder bieten auch an kleineren Standorten ohne Kantine eine attraktive Verpflegungsmöglichkeit.
Sodexo Infohotline informiert
Da der Sachbezug für die Mitarbeiterverpflegung nicht nur für betriebliche Personalabteilungen, sondern auch für Krankenkassen, Steuerberater und Lohnabrechner interessant ist, hat Sodexo unter der Rufnummer 0800-0073996 eine kostenfreie Info-Hotline eingerichtet. Anrufer der Service-Hotline erhalten persönlich Informationen zur betrieblichen Mitarbeiterverpflegung und wie sich der Sachbezug vorteilhaft nutzen lässt [SX191018GTX].
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