Pressemitteilung von Christina Egerer

Detektei Lentz®: Sind Fehlzeiten Lohnfortzahlungsbetrug?


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Trotz dieser scheinbaren Selbstverständlichkeit ist der Nachweis eines möglichen Lohnfortzahlungsbetruges im Krankheitsfall eines der Haupteinsatzgebiete der Detektei Lentz®.

So erhielt die Detektei Lentz® (http://www.lentz-detektei.de/) auch im Spätsommer den "klassischen" Auftrag, einen Mitarbeiter der Auftraggeberfirma zu überprüfen. Hintergrund war der Verdacht, das der Mann wohl die 40-Stunden-Woche neu erfunden hatte und kaum mehr als 20 Stunden in der Filiale anwesend war, wie eigene Vorermittlungen des Auftraggebers ergeben hatten. Auf Anraten des Rechtsanwalts der Firma wurde schließlich die Detektei Lentz® eingeschaltet um die Zielperson an zwei Wochen, jeweils von Montag - Freitag während seiner Arbeitszeiten, zu observieren (beobachten). Es sollte jede Tätigkeit des als Filialleiters angestellten Mannes möglichst lückenlos dokumentiert werden; ebenso sollte jede offensichtlich nicht geschäftliche Tätigkeit lückenlos dokumentiert werden.

Die drei Detektive der mobilen Observationsgruppe der Detektei Lentz® begannen absprachegemäß mit der Observation. Abgesehen davon, dass der Mann morgens regelmäßig erst mit rund einstündiger Verspätung überhaupt zur Arbeit erschien, machte der Mann auch regelmäßig über zweistündige Mittagspausen, die er meist in einer örtlichen Spielothek verbrachte, um dann auch abends immer extrem pünktlich Feierabend zu machen. Das Ganze wurde nur von den beiden Freitagen getoppt: Die Zielperson ging dann nach der Mittagspause gar nicht mehr zur Arbeit, fuhr direkt von der Spielothek nach Hause und ließ sich lediglich per Handy von einem Mitarbeiter über die Vorkommnisse auf der Arbeit informieren.

Alles in allem ergab sich in den beiden Observationswochen eine Differenz zwischen der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit der Zielperson von 80 Stunden zu den tatsächlich 54 geleisteten Arbeitsstunden von immerhin 26 Stunden. Mit dem Observationsergebnis der mobilen Observationsgruppe der Detektei Lentz® konfrontiert, zeigte sich der Filialleiter als völlig uneinsichtig und tat das ganze als "Lappalie" ab. Die Rechtsanwälte sahen das naturgemäß anders und übergaben dem ehemaligen Filialleiter die fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug.

Dieser zog damit vor das Arbeitsgericht und klagte auf Wiedereinstellung - ergebnislos. Das Arbeitsgericht erkannte die fristlose Kündigung an und sprach dem geschädigten Unternehmer zudem Schadensersatz nach §91 ZPO in Höhe der Detektivkosten der Detektei Lentz® für den Einsatz zu. Die Einschaltung der Detektei durch die Auftraggeberfirma sei notwendig und die Art der Durchführung und die Abrechnung zielführend und bei objektiver Betrachtung angemessen gewesen, so das Arbeitsgericht in seiner Begründung wörtlich.

Weitere interessante Informationen wie z.B. "was ist zu tun im Verdachtsfalle von Lohnfortzahlungsbetrug" sowie "was sind die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers bei Lohnfortzahlung" finden Sie unter http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/lohnfortzahlungsbetrug.html sowie weitere spannende Fälle aus der Praxis unter http://www.detektei-lentz-im-einsatz.de/
Lohnfortzahlungsbetrug Lohnfortzahlung Detektei Lentz Observation Detektei

http://www.lentz-detektei.de/
Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Nürnberger Straße 4 63450 Hanau

Pressekontakt
http://lentz-detektei.de/
Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Nürnberger Straße 4 63450 Hanau


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Christina Egerer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.04.2024 | PARTNER COMPUTER MARKETING LIMITED
Anderen Menschen helfen und Geld verdienen, ist ganz einfach
26.04.2024 | DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Neue Wege im Forderungsmanagement in turbulenten Zeiten
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 4
PM gesamt: 409.109
PM aufgerufen: 69.416.637