Pressemitteilung von Horst Rütten

i.b.s.® erhält neue SAG durch das BAFA!


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Nach eingehender Prüfung und Freigabe durch die Regierung in Berlin, hat das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn, unserem Unternehmen mit Datum vom 29. April 2019 eine neue Sammelgenehmigung (SAG) für die temporäre Ausfuhr von Schusswaffen, Munition sowie Sonderequipment zur professionellen, bewaffneten Durchführung von maritimen Schutzeinsätzen erteilt, die nunmehr bis vorerst zum 15. März 2021 ihre Gültigkeit hat.

Derartige Sammelgenehmigungen, die zur Verfahrenserleichterung für wiederholte Ausfuhren der selben Dual-Use-Güter erteilt werden können, werden nur nach eingehender Überprüfung des Antragstellers sowie der internen Compliance Prozesse (ICP) vergeben, die einen entsprechend hohen Standard der Regelkonformität erfüllen müssen.

Umso mehr freuen wir uns, dass unser Unternehmen diese Standards erneut unter Beweis stellen konnte und wir nunmehr bereits zum Dritten Mal innerhalb der vergangenen fünf Jahre diese Genehmigung durch das BAFA erhielten.

Nachdem unser Unternehmen bereits vorzeitig am 08. Januar 2019 vor Ablauf der noch bestehenden Genehmigung zur Seeschiffbewachung nach § 31 GewO durch das BAFA eine entsprechende Verlängerung dieser Genehmigung zur bewaffneten Bewachung von Seeschiffen auf hoher See unter deutscher Flagge sowie auch ausländischen Flaggen erhielt, ist der Erhalt der neuen Sammelgenehmigung für temporäre Ausfuhren ein weitere Beweis für die nunmehr bereits seit mehr als 23 Jahren bestehende Professionalität und auch Compliance unseres Unternehmens mit nationalen und internationalen Richtlinien, auf die wir mit Recht sehr Stolz sind.

Somit können wir auch weiterhin in diesem Bereich unserer umfangreichen und spezialisierten Dienstleistungspalette, Rechtssicher und Regelkonform sowie Lage angepasst bewaffnete, maritime Schutzeinsätze auf höchstem Professionalitätsniveau durchführen.

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