Pressemitteilung von Herr Dirk Ruppenthal

Steuerliche Anerkennung bei Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Grenzgänger hat Bestand


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Steuerliche Anerkennung bei Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Grenzgänger hat BestandDie Aktualisierung des Erlasses von 2007 gibt die erhoffte Bestätigung: der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Grenzgänger ist unbesorgt möglich, die steuerliche Anerkennung hat Bestand.


"Durch die Bekräftigung des Erlasses von 2007 können Grenzgänger, also Arbeitnehmer die in Deutschland wohnen, jedoch in der Schweiz arbeiten, beim Neuabschluss einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge für Grenzgänger alle Vorteile einer solchen Versicherung für sich nutzen," erläutert Zeller.


Warum diese Entscheidung so wichtig und begrüßenswert ist, darüber informiert Rainer Zeller, der sich intensiv mit diesem Thema befasst hat: "Das Rentensystem in der Schweiz unterscheidet sich in einigen Punkten vom Versicherungssystem in Deutschland. Der demographische Wandel macht sich aber auch in der Schweiz zunehmend bemerkbar. Galt früher daher die Absicherung in der Schweiz als wesentlich besser, ist vielen Grenzgängern heute noch nicht bewusst, wie groß die Differenz des Arbeitsgehalts zur tatsächlichen späteren Rente sein wird."


"Durch den Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Grenzgänger, mindern sie diese drohende Rentenlücke mit freier Wahl der Altersleistungen, also entweder Rente oder Kapital. Der besondere Vorteil hierbei ist, dass Grenzgänger zusätzlich Steuern sparen, da 40 bis 45 Prozent der monatlichen Anlage steuerlich beim Finanzamt abgesetzt werden können. Außerdem reduzieren die Grenzgänger ihre vierteljährliche Steuervorauszahlung durch den Abzug des Beitrags der Altersvorsorge", führt Zeller weiter aus.


"Darüber hinaus erlangen Grenzgänger die Gleichstellung mit ihren Schweizer Kollegen durch eine Versicherung, die mit der Altersvorsorge-Säule 3a vergleichbar ist", ergänzt Herr Zeller seine Ausführung und weist auch ganz deutlich darauf hin, dass die Direktversicherung beim Wechsel des Arbeitgebers in der Schweiz, sowie auch beim Arbeitsplatzwechsel zurück nach Deutschland übertragbar sei.


Und Rainer Zeller weiter: "Neben den Fragen der Grenzgänger zum Thema Krankenversicherung, ist der Beratungsbedarf zu dieser Form der stark steuerlich geförderten Absicherung, bei den Kundengesprächen besonders groß. Unsere Erfahrung zeigt, dass Grenzgänger in hohem Maße von der Optimierung Ihrer Altersvorsorge profitieren, daher bieten wir in der Beratung auch eine Prüfung von bereits bestehende Absicherungen an."

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