Pressemitteilung von Sabine Gürtler

Leichtfertiger Umgang mit den Finanzen kostet Existenzgründern die Selbständigkeit


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Görlitz, 11. Februar 2011 (sg) - Existenzgründer machen häufig Fördermittelfehler, wie das Einhalten der Fördervoraussetzungen. Die wenigsten wissen, dass der Gründungszuschuss nur erfolgreich beantragt werden kann, wenn der Bezieher des Arbeitslosengeld I vor der Beantragung des Zuschusses noch mindestens 90 Tage Anspruch auf das Arbeitslosengeld I hat. "Dabei sind diese Fehler vermeidbar. Wer sich in der Antragstellung unsicher ist, sollte immer einen Berater mit ins Boot holen. Und der kann auch noch durch Fördermittel refinanziert werden", Andreas Schilling, Existenzgründungsberater und Geschäftsführer von http://www.alg-zuschuss.de. Ebenso häufig unterlaufen Existenzgründern Investitionsfehler. Anschaffungen zum falschen Zeitpunkt oder in der falschen Höhe führen zu einem unnötigen Kapitalbedarf. Bei der Anschaffung des Warenbestandes beispielsweise wird allzu oft ein unnötig hoher Lagerbestand aufgebaut, der bei falscher Kalkulation oder gar falschem Produkt schwer oder gar nicht absetzbar ist. "Prestigeanschaffungen, wie große Geschäftswagen, ein Luxusbüro in der Innenstadt oder übermäßig viele Angestellte, für die zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Arbeit vorhanden ist, fallen ebenfalls unter diese Kategorie", so Andreas Schilling. Oftmals schätzen Existenzgründer auch den Kapitalbedarf des zu gründenden Unternehmens falsch ein. Demnach beantragen sie einen eher kleinen Kredit oder einen Gründungskredit mit hohen Zinsen bei der Hausbank. Gerade kleine Kredite, so genannte Mikrokredite, sind aufgrund des großen Aufwandes für ein geringes Volumen sehr teuer. Das Eigenkapital stellt eine ebenso wichtige Rolle bei der Existenzgründung dar, wie das Fremdkapital. Immer noch erstaunlich wenige wissen, dass das Einstiegsgeld eine Fördermöglichkeit für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Arbeitslosengeld II beziehen, ist. Dieses kann als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II beantragt werden, wenn der Existenzgründer sich selbständig macht und seine Tätigkeit hauptberuflichen Charakter hat. Bemessen wird das Einstiegsgeld nach der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt. Weitere häufige Fehler sind das zu späte Verhandeln mit der Hausbank, der fehlende Vergleich der Konditionen und Leistungen verschiedener Sparkassen und Banken, das ständige Überziehen des Kreditlimits, die Vernachlässigung des Rechnungswesens sowie hohe Schulden bei Lieferanten.

Dipl. Kaufmann Andreas Schilling berät seit mehr als 10 Jahren Existenzgründer zu Fragen hinsichtlich Subventionen und Fördermittel der Agentur für Arbeit. Im Gratisreport "Wie Sie in 10 einfachen Schritten garantiert den Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit erhalten" finden sich Fakten und Insidertipps rund um einen erfolgreichen Antrag auf Gründerzuschuss bzw. das Einstiegsgeld. Außerdem enthält der Gratisreport die 10 Punkte alg-zuschuss.de-Checkliste, eine Mustergliederung eines Businessplans für die Bundesagentur für Arbeit sowie die TOP 50 Geschäftsideen, die garantiert funktionieren. Weiterhin bietet Andreas Schilling die Möglichkeit sich in seinem Buch "Erfolgreich Gründungszuschuss und Einstiegsgeld beantragen" umfassend über den Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld zu informieren.

Informationen über alg-zuschuss.de und seine Leistungen unter http://www.alg-zuschuss.de
oder telefonisch unter +49(0)3581.76 70 03

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