Pressemitteilung von Bettina M. Rau-Franz

Betriebsausgaben vom Privatkonto


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Essen - Leider kommt es sehr häufig vor, dass Unternehmer Betriebsausgaben von ihrem privaten Bankkonto bezahlen. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass allein ein oder zwei derartige Transaktionen dazu führen, dass das Privatkonto automatisch zum Betriebskonto wird und im Rahmen der ordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung auch vollumfänglich gebucht werden muss.

Erfolgt dies nicht, liegt keine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung vor, was unter Umständen dazu führen kann, dass die Ordnungsmäßigkeit der Finanzbuchhaltung verworfen wird und die Finanzverwaltung versucht, in ihre Schätzungsbefugnis zu gelangen. Wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass das Klima zwischen Unternehmern und der Finanzverwaltung immer rauer wird und die Finanzverwaltung - insbesondere junge Betriebsprüfer - sich an derartigen Problemfällen festklammern, um Mehrergebnisse um jeden Preis zu erzielen", warnt Steuerberater Roland Franz und rät, für eine klare Trennung zwischen Betrieb und Privat zu sorgen und keinerlei Betriebsausgaben über Ihre Privatkonten zu zahlen. "Wenn das Privatkonto zum Betriebskonto wird, muss auch dieses Konto im Rahmen einer Betriebsprüfung der Finanzverwaltung vorgelegt werden", erklärt Steuerberater Roland Franz.

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Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
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