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02.02.2021 | Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen | geschrieben von Herr Andrea Koch¹ | Pressemitteilung löschen
Tipps zum Sparen bei der Abgeltungssteuer
Welche Steuern fallen auf Aktien an? Kapitaleinkünfte setzen sich aus Gewinnen beim Aktienverkauf und aus Auszahlungen von Dividenden zusammen. Auf diese muss die Abgeltungssteuer abgeführt werden, welche das Finanzamt in Höhe von 25 % einbehält. Dazu wird noch der Solidaritätszuschlag fällig. Wer einer Konfession angehört, muss noch die Kirchensteuer abgeben. Die Abgeltungssteuer Die Abgeltungssteuer wurde 2009 vom damaligen Finanzminister _Peer Steinbrück_ (SPD) eingeführt, um Deutschland als Finanzplatz zu stärken. Außerdem sollte der Steuerflucht Einhalt geboten werden. Vorher fielen Kapitalerträge unter die normalen Steuersätze und Besserverdienende tätigten ihre Finanzgeschäfte im Ausland. Sie wird vom Broker oder der verantwortlichen Bank direkt ans Finanzamt abgeführt, was den bürokratischen Aufwand vor allem der Kleinanleger vermindert. Welche Ausnahmen gibt es? In einigen Fällen kann die Abgeltungssteuer vermindert werden oder der Anleger wird ganz befreit. Wird ein Freistellungsauftrag erteilt, fallen bei Alleinstehenden die ersten 801 Euro, welche durch Kapitalerträge erzielt werden, aus der Abgabepflicht heraus. Bei Ehegatten beläuft sich der Freibetrag auf 1602 Euro. Auch Kinder haben das Recht auf diesen Nachlass. Wer nicht einkommensteuerpflichtig ist, beantragt beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Die Abgeltungssteuer wird dann ausgezahlt. Verluste durch Wertpapiergeschäfte können nach dem Prinzip des "horizontalen Verlustausgleichs" geltend gemacht werden. Und wer als Geringverdiener weniger als 25 % Steuern zahlt, kann diesen Satz auf seine Kapitalerträge anwenden. Für 2021 bleibt noch zu beachten, dass demnächst eine EU-weite Finanztransaktionssteuer eingeführt werden soll. Artikel veröffentlicht auf muensterschezeitung.de: https://www.muensterschezeitung.de/Leben-und-Erleben/Ratgeber/Finanzen/4356943-Finanzen-Wie-werden-Boersengewinne-versteuert Diese Pressemitteilung wurde über Connektar publiziert. ¹ Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich.Presseagentur SHG-PR Herr Andrea Koch Otto-Suhr-Allee 115 10585 Berlin Deutschland fon ..: 0178326523572 web ..: http://shg-pr.com email : andrea@shg-pr.com Pressekontakt Presseagentur SHG-PR Herr Andrea Koch Otto-Suhr-Allee 115 10585 Berlin fon ..: 0178326523572 email : andrea@shg-pr.com Weitere Meldungen in der Kategorie "Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen"
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