Pressemitteilung von Frau Manuela Nikui

Ein Jahr Corona - was vom Mittelstand übrigbleibt


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Ein Jahr Corona - was vom Mittelstand übrigbleibtNach einem Jahr Pandemie wird deutlich: Die aktuellen Coronahilfen erreichen nach Einschätzung der Sanierungsexperten von Planer & Kollegen in den meisten Fällen nicht ihr Ziel. In vielen Fällen werden die Coronahilfen nicht ausreichen, die vorliegenden Insolvenzgründe (Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung) zu beseitigen. In diesen Fällen besteht die Insolvenzantragspflicht unverändert fort. Nur vielen Unternehmer und auch deren Beratern ist das so nicht bekannt. Die Folge: Unternehmer und Berater begehen dann Insolvenzverschleppung, was zu möglichen strafrechtlichen Folgen führen kann aber auch zur persönlichen Haftung für die hieraus entstehenden Schäden. Die Haftungsbegrenzung einer GmbH wirkt damit nicht mehr. Und wenn Coronahilfen gewährt werden, wird die Verwendung der Mittel nicht geprüft. Viele Unternehmer sind damit überfordert, die neu gewonnene Liquidität in der richtigen Priorität einzusetzen. Die Folge: Zombieunternehmen, die die gesamte Volkswirtschaft schwächen. Ein weiterer Effekt der Pandemie: eine schnellere Marktbereinigung. Stabile Unternehmen werden weiter gestärkt, schwache aus dem Markt gespült. Warum wird Unternehmern in der Krise nicht die Insolvenz in Eigenverwaltung empfohlen? Mit diesem Werkzeugkasten könnten sie sich mit Hilfe erfahrener Sanierer aus eigener Kraft aus der Krise befreien, sofern sie rechtzeitig mit einem Sanierungsexperten dieses Sanierungsverfahren einleiten.


Landsberg/Hallbergmoos, im April 2021. Unternehmen, die die Pandemie überstehen, profitieren mittel- bis langfristig von ihrem Durchhaltevermögen. Denn der Markt verteilt sich auf weniger Mitbewerber. Die Gründe für Überleben oder Scheitern liegen bei den meisten Unternehmen, mit Ausnahme von Hotellerie, Gastronomie oder Tourismus tiefer. Denn jetzt zeigt sich, welche Unternehmen strategisch für die Zukunft ausgerichtet sind oder nicht.


Gut gemeint reicht nicht


Nach einem Jahr Corona zeigt sich deutlich: Die staatlichen Coronahilfen bringen in den meisten Fällen nicht den gewünschten Erfolg. Zum einen gehen sie teilweise an Unternehmen, die auch schon vor der Pandemie in Schwierigkeiten steckten. Stichwort: Zombieunternehmen. Das sind Firmen, die im Prinzip schon zahlungsunfähig sind und auch mit den staatlichen Hilfen nicht mehr gerettet werden können. Hier kommt erschwerend noch die mehrmalige Aufschiebung der Insolvenzantragspflicht zum Tragen. Oftmals wird dadurch die Chance vertan, eine Insolvenz in Eigenverwaltung zu beantragen und somit das Ruder noch rechtzeitig herumzureißen. "Ich fürchte, dass die Insolvenzantragspflicht noch weiter ausgesetzt werden wird. Trotzdem werden die Insolvenzen weiter ansteigen, allerdings erst dann, wenn die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ausgelaufen sein wird. Die allerersten werden allerdings nicht mehr mit einer Eigenverwaltung davonkommen, denn sie werden das Tafelsilber durch die verzögerte Antragstellung aufgebraucht haben. Da ist dann einfach nichts mehr zu machen", sagt Thomas Planer. Diese so genannten masselosen Insolvenzen könnten auch Steuerberater mit in den Strudel ziehen. Denn sie machen sich eventuell strafbar, wenn sie die Insolvenzanmeldungspflicht ihrer Mandanten nicht erkennen. Die Möglichkeit aufzuschieben entbindet nicht von der Pflicht, Insolvenz anzumelden, wenn Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Darüber sind sich jedoch nur wenige im Klaren, da sie nicht über das erforderliche Insolvenz-Know-how verfügen.


Wohin gehen die Hilfen?


Das ist ein weiteres Problem, wie das vergangene Jahr deutlich zeigt: Die Verwendung der Mittel wird nicht kontrolliert: Werden sie strategisch genutzt, um die Liquidität langfristig zu erhalten, oder gehen sie an die Gläubiger, die ihre Forderungen am lautesten einfordern? Betroffene Unternehmer sind oftmals überfordert, alleine die richtigen strategischen Entscheidungen zu treffen. Die Verwendung der Mittel zu kontrollieren würde sie schützen und ihre Chance auf das Überstehen der Krise beträchtlich erhöhen. "Es gibt unzählige Sanierungs- und Restrukturierungsmöglichkeiten. Wie soll ein Unternehmer da allein entscheiden, welcher Weg der richtige für ihn ist? Neben der finanziellen Unterstützung tut hier die Erfahrung von Spezialisten not, die den Manager an der Hand nehmen. Und die ihm auch ehrlich sagen, wenn nichts mehr geht. Denn ein Ende ohne Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende", sagt Planer.


Sanierungsblase statt Hilfen per Gießkanne


"Klüger wäre es gewesen, die Firmen in eine Art Sanierungsblase zu schicken", sagt Planer. Hier werden folgende Fragen beantwortet:

- Reicht ein Sanierungsgutachten aus, um die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zu vermeiden?

- Kann der neue präventive Restrukturierungsrahmen, StaRUG genannt, eingesetzt werden und damit das Unternehmen außerhalb einer Insolvenz stabilisiert und saniert werden?

- Ist eine Sanierung nur durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung möglich, im Rahmen derer der Unternehmer mit Begleitung von Sanierungsexperten und Sachwaltern sein Unternehmen nachhaltig durchsaniert?


Mit objektivem Blick von außen gelingt es leichter, Schwachstellen zu entdecken, unkluge Entscheidungen zu revidieren und das Unternehmen für die Zukunft auszurichten. Sanierer und Sachwalter passen auf, wie die Mittel verwendet werden und stellen sicher, dass die richtigen Gläubiger bezahlt und die Liquidität auf die Zukunft ausgerichtet wird. Dieses Prozedere empfehlen die Experten von Planer & Kollegen auch für die Coronahilfen. Für Hilfen, die auch wirklich greifen, sollten Krisenberater mit an Bord sein, die die mit beiden Beinen in mittelständischen Betrieben stehen. Für Thomas Planer bräuchte es eine Pandemiestrategie für die Wirtschaft, die sich an der Größe der Unternehmen orientiert und klare Regeln und Strukturen vorgibt.


Auf Experten hören


Unternehmen, denen Hilfen ausgezahlt wurden, empfiehlt Thomas Planer, sich mit einem Experten zusammenzusetzen, wie sie diese Hilfen am besten verwenden. "Jetzt heißt es Prioritäten setzen, um mit der erhaltenen Liquidität auch überleben zu können, und zwar die richtigen. Den Gläubiger zuerst zu befriedigen, der am lautesten schreit, kann nämlich die falsche Entscheidung sein", so Planer.

Sanierung Insolvenz in Eigenverwaltung Insolvenz Restrukturierung Corona Coronahilfen Steuerberater Thomas Planer Zombieunternehmen Sanierungsblase StaRUG Liquidität Insolvenzantrag

Planer und Kollegen GmbH
Herr Thomas Planer
Danziger Platz 8
86899 Landsberg / Lech
Deutschland

fon ..: Tel.: 08191 / 320 11 00
web ..: http://www.planerundkollegen.de
email : t.planer@spk-berater.de

Pressekontakt
Nikui Text und Rat
Frau Manuela Nikui
Oskar-Messter-Str. 8
85737 Ismaning

fon ..: 089 96280541
web ..: http://www.nikui-textundrat.de
email : manuela@nikui-textundrat.de

Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Frau Manuela Nikui
14.05.2021 | Frau Manuela Nikui
Insolvenzantragspflicht gilt wieder - was nun?
19.03.2021 | Frau Manuela Nikui
Remote Teamdynamik verstehen, Vertrauen aufbauen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 1
PM gesamt: 409.015
PM aufgerufen: 69.373.617