Pressemitteilung von Herr Marco Engelen

BGH-Urteil zum Gebühren-Gate: CONNY hilft Verbrauchern bei der Erstattung rechtswidriger Erhöhungen


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Am 27. April 2021 entschied der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 26/20), dass Banken ohne die explizite Zustimmung des Kunden ihre AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nicht ändern dürfen. Das bedeutet, dass Änderungen wie Erhöhungen von Kontogebühren ungültig sind und mithilfe von CONNY zurückgefordert werden können.


Verbraucher, die in den vergangenen Monaten und Jahren zu Unrecht erhöhte Kontoführungsgebühren zahlten, können diese nun zurückverlangen. Betroffen sind nahezu alle Bankkunden in Deutschland. Deutschlands größtes Verbraucherrechtportal CONNY geht derzeit von mehr als 50 Millionen betroffenen Bankkonten aus. Die Durchsetzung eines Anspruchs kann jedoch kompliziert und zeitaufreibend sein. CONNY hilft Verbrauchern einfach und unkompliziert, ihr Recht durchzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass langwierige Bearbeitungsprozesse durch Banken die Folge sein werden. Banken laufen laut Bafin nun Gefahr, bis zu drei Milliarden Euro an Rückzahlungen leisten zu müssen, und werden sich gegen das Urteil wehren.


"Banken haben über Jahre einfach selbst bestimmt, wie viel Geld sie von Kunden nehmen wollen, ohne dass diese je zugestimmt haben. Auch wenn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugunsten der Bankkunden entschied, müssen diese nun selbst aktiv werden, um Gebrauch von ihrem Recht zu machen." - Dr. Daniel Halmer, Jurist, Geschäftsführer und Gründer bei CONNY.


In einer zweiwöchigen Testphase hat CONNY den Bankkunden verschiedene Varianten des Angebots zur Abstimmung gestellt. Favorit in den Kundenumfragen ist die "Rundum-Sorglos-Variante". Hierbei bekommt der Kunde von CONNY 10 Euro und tritt dafür seine Ansprüche an CONNY ab. Der Kunde muss sich um nichts weiter kümmern, bekommt 10 Euro gutgeschrieben und spart in Zukunft Kontoführungsgebühren. Für Kunden, die bereits wissen, welche Rückerstattungen sie zu erwarten haben und diese Ansprüche auf eigenes Risiko durchsetzen wollen, bietet CONNY den Service auch zum Festpreis von 69 Euro an. Verbraucher müssen lediglich Name, E-Mail und Iban angeben und später eine Voll­macht- und Abtretungs­urkunde unter­schreiben und an das Unternehmen schi­cken.


Stiftung Warentest hat sich das Angebot bereits angesehen und bewertet es als "ganz einfach, bequem und mit minimalem Aufwand" verbunden (Artikel "Erstattung rechts­widriger Erhöhungen" vom 2. Juni 2021).


Weitere Informationen unter https://www.conny.legal/
Conny Banken Bankgebühren BGH Urteil Kontogebühren Verbraucher Finanzen Wirtschaft Bankkonto Kontoführungsgebühren Bafin Bundesgerichtshof Geldverkehr Verbraucherportal

Bettertrust GmbH für CONNY
Herr Marco Engelen
Luisenstraße 40
10117 Berlin
Deutschland

fon ..: +49 (0)30 / 340 60 10 98
web ..: https://www.bettertrust.de/
email : m.engelen@bettertrust.de

Pressekontakt
Bettertrust GmbH für CONNY
Herr Marco Engelen
Luisenstraße 40
10117 Berlin

fon ..: +49 (0)30 / 340 60 10 98
web ..: https://www.bettertrust.de/
email : m.engelen@bettertrust.de

Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel in dieser Kategorie
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 74
PM gesamt: 409.014
PM aufgerufen: 69.372.547