Weihnachtsgeschenke - Wo beginnt die Bestechlichkeit?
01.12.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen, 01. Dezember 2011*****Wer freut sich nicht über die kleinen Aufmerksamkeiten von Geschäftspartnern? Gerade zur Weihnachtszeit sind Geschenke in Kundenbeziehungen üblich. Der AGAD-Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. mahnt zur Vorsicht, denn so manche Gabe kann üble Folgen haben.
"Im Öffentlichen Dienst ist den Mitarbeitern jede Annahme verboten, bzw. durch den Korruptionsbeauftragten zu klären. Für den Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ob und bis zu welcher Höhe er Geschenke von Kunden annehmen darf. In manchen Unternehmen gibt es Richtlinien, die die Annahme von Geschenken nur bis zu einem bestimmten Geldwert zulassen". erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD.
In der Regel begründet die Annahme von Schmiergeldern die ordentliche bzw. außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung. Die Schmiergeldannahme gefährdet die Unabhängigkeit des Arbeitnehmers. Dabei handelt es sich offenkundig um einen Verstoß des Arbeitnehmers gegen dessen Treuepflicht. Dem Arbeitnehmer ist es deshalb untersagt Geld oder geldwerte Leistungen zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn der Geber hierfür eine geschäftliche Bevorzugung erwartet oder auch nur eine Tätigkeit belohnt. Für den Schmiergeldvorwurf reicht es aus, dass der Arbeitnehmer sich belohnen lässt. Es ist nicht erforderlich, dass er anschließend auch tatsächlich rechtswidrig handelt.
"Ob die Annahme eines Weihnachtsgeschenkes mit der Schmiergeldannahme gleichzusetzen ist, muss jeweils im Einzelfall bestimmt werden. Selbstverständlich reicht dafür nicht die übliche Flasche Wein aus. Auch muss bei jedem Geschenk die Position des Beschenkten im Unternehmen berücksichtigt werden. Da die Rechtsprechung allerdings schon die Annahme einer VIP-Eintrittskarte zu einem Finalspiel als Kündigungsgrund hat ausreichen lassen, sollten Mitarbeiter durchaus sensibel sein. Hält sich das Geschenk nicht mehr im Rahmen des Üblichen, sollte sich der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bestätigen lassen, dass er dieses Geschenk annehmen darf," rät Rechtsanwalt Dr. Klug.
http://www.agad.de
AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Rolandstr. 9 45128 Essen
Pressekontakt
http://www.publicity-experte.de
GBS-Die PublicityExperten
Am Ruhrstein 37c 45133 Essen
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Alfried Große
23.05.2018 | Alfried Große
Herr Zuckerberg, warum bleiben unsere lokalen Daten nicht lokal bei uns?
Herr Zuckerberg, warum bleiben unsere lokalen Daten nicht lokal bei uns?
22.05.2018 | Alfried Große
Neue Erklärungsbasiszur Zeit-Initiative digitale Grundrechte
Neue Erklärungsbasiszur Zeit-Initiative digitale Grundrechte
25.04.2018 | Alfried Große
So, wie bisher, kann es nicht weitergehen, Herr Precht!
So, wie bisher, kann es nicht weitergehen, Herr Precht!
05.04.2018 | Alfried Große
Datensicherheit bei Facebook durch technische Lösung machbar
Datensicherheit bei Facebook durch technische Lösung machbar
04.04.2018 | Alfried Große
Warum das sichere soziale Web international bei Facebook und andere Mainplayern nicht weiterkam
Warum das sichere soziale Web international bei Facebook und andere Mainplayern nicht weiterkam
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.04.2024 | OceanaGold Corp.
OceanaGold gibt Preisfestsetzung für Börsengang der 20%igen Beteiligung an OGPI bekannt
OceanaGold gibt Preisfestsetzung für Börsengang der 20%igen Beteiligung an OGPI bekannt
26.04.2024 | Sernova Corp.
Sernova gibt organisatorisches Update bekannt
Sernova gibt organisatorisches Update bekannt
25.04.2024 | Kodiak Copper Corp.
Kodiak gibt neue Kupfer-Porphyr-Entdeckung in Zone 1516 sowie letzte Bohrergebnisse für 2023 bekannt
Kodiak gibt neue Kupfer-Porphyr-Entdeckung in Zone 1516 sowie letzte Bohrergebnisse für 2023 bekannt
25.04.2024 | IsoEnergy Ltd.
IsoEnergy stellt Update zur Winterexploration bereit
IsoEnergy stellt Update zur Winterexploration bereit
25.04.2024 | Düsseldorf Congress GmbH
Erfolgreiches KI Business-Event "Navigator Festival 2024" festigt Düsseldorfs Position als Innovationshub
Erfolgreiches KI Business-Event "Navigator Festival 2024" festigt Düsseldorfs Position als Innovationshub