Pressemitteilung von Roland Loacker

Sulzer setzt Patent erfolgreich gegen die Ritter GmbH durch


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Haag, Schweiz, 13. März 2012: Sulzer Chemtech AG ist bekannt als ein innovatives Unternehmen, das mit seinen qualitativ hochwertigen Produkten Vertrauen gewinnt. Durch ständige Neu- und Weiterentwicklungen streben wir danach, technisch und qualitativ Massstäbe zu setzen und führend zu bleiben. Unser Erfolg veranlasst leider auch andere Firmen, unsere Produkte nachzubauen. Daher legen wir grossen Wert darauf, unsere Produkte durch gewerbliche Schutzrechte zu schützen und diese Rechte auch konsequent durchzusetzen. Mit dieser Information möchten wir über eine Patentstreitigkeit in Deutschland informieren, die von uns angebotene Ventilkolben betrifft.

Die Ritter GmbH in D-86830 Schwabmünchen hat u.a. 2-Komponenten-Kartuschen mit Ventilkolben unter den Bezeichnungen "Außenkolben Coax 380 ml" und "Ventilkolben für Dentalkartusche 1:1" angeboten. Die im Patentrecht spezialisierten Düsseldorfer Gerichte haben entschieden, dass die Ritter GmbH durch Herstellung und Vertrieb dieser Ventilkolben für 2-Komponenten-Kartuschen das europäische Patent EP 1 165 400 B1 der Sulzer Chemtech AG verletzt.

Bereits mit Urteil vom 31. August 2010 (amtl. Aktenzeichen 4b O 148/09) wurde die Ritter GmbH in erster Instanz vom Landgericht Düsseldorf wegen Patentverletzung verurteilt. Mit Urteil vom 22. Dezember 2011 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung der Ritter GmbH vollumfänglich zurückgewiesen (amtl. Aktenzeichen I 2 U 121/11). Gegen die Nichtzulassung der Revision hat die Ritter GmbH Beschwerde eingelegt. Gleichwohl ist das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf von Ritter unmittelbar zu befolgen. Somit wurde auch durch das Berufungsgericht bestätigt, dass die Ritter GmbH die mit der Verletzungsklage angegriffenen Ventilkolben in Deutschland weder herstellen noch anbieten oder in Verkehr bringen darf.

Solche Ventilkolben würden auch dann das europäische Patent EP 1 165 400 B1 in Deutschland verletzen, wenn sie im Ausland ohne die Zustimmung der Sulzer Chemtech AG hergestellt und anschließend in Deutschland verkauft würden. Beispielsweise ist es patentrechtlich nicht zulässig, ein komplettes Zwei-Komponenten-Produkt nach Deutschland zu importieren bzw. zu verkaufen, wenn in diesem Produkt derartige im Ausland erworbene Ventilkolben eingesetzt werden.

Da wir bei Sulzer Chemtech AG selbstverständlich vermeiden wollen, dass unsere Kunden mit rechtlichen Konflikten belastet werden, möchten wir Sie mit diesem Schreiben darüber informieren, dass die oben spezifizierten, von der Ritter GmbH angebotenen Kolben - auch als Teil eines Gesamtproduktes - in Deutschland nicht angeboten oder in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, so können Sie sich gerne mit unserem Leiter Innovation, Herrn Dr. Habibi-Naini, in Verbindung setzen.

Weitere Informationen: Dr. Sasan Habibi-Naini, Tel. +41 81 772 21 53, Fax +41 81 772 20 01, sasan.habibi@sulzer.com
Sulzer Patente Industrie Komponenten-Kartuschen Ventilkolben

http://www.sulzerchemtech.com
Sulzer Mixpac AG
Ruetistrasse 7 CH 9469 Haag

Pressekontakt
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