Ohne Pflegezusatzversicherung kann der Sozialfall drohen
20.08.2012
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Pflegebedürftig? Ich doch nicht! Erst wenn die Eltern oder Freunde zu einem Pflegefall werden, wird den meisten die Brisanz dieses Themas bewusst. Dabei wird klar, dass eine gute Pflege im Alter mit einem sehr hohen finanziellen Aufwand einhergeht. Der Alltag wird plötzlich zu einer schier unüberwindbaren Aufgabe. Tägliche Gewohnheiten wie Toilettengang, Körperpflege und Einkauf können nicht mehr unabhängig sondern müssen mit fremder Hilfe erledigt werden.
Niemand ist vor einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit gefeit. Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder das zunehmende Alter können völlig unangekündigt das eigene Leben auf den Kopf stellen. Ohne eine Pflegezusatzversicherung geraten viele Menschen in finanzielle Not. Bereits heute sind hierzulande weit über 2 Millionen anerkannte Pflegefälle registriert. Laut einer Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit wird die Zahl der Pflegebedürftigen angesichts der höheren Lebenserwartung um über 50% ansteigen. Ein Großteil der pflegebedürftigen Menschen besitzt keine Pflegezusatzversicherung so dass sie finanziell ausschließlich von der gesetzlichen Pflegeversicherung abhängig sind. Allerdings hat diese Pflichtversicherung nicht den Anspruch, die pflegebedingten Aufwendungen in voller Höhe zu übernehmen.
In aller Regel reichen demnach die Leistungen der Pflegekasse bei Weitem nicht aus, um die monatlichen Pflegekosten in angemessenem Umfang abzudecken. Im Einzelfall kostet eine vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim monatlich über 3.000 EUR. Allerdings erhalten Personen in der Pflegestufe III derzeit höchstens 1.550 EUR im Monat. Ohne Pflegezusatzversicherung müssen Betroffene demnach etwa 1.500 EUR aus eigener Tasche bezahlen - es sei denn, dieser verfügt über eine Pflegezusatzversicherung. Selbst Personen, die sich gegen einen Pflegeplatz und für die häusliche Pflege durch Angehörige entscheiden, müssen mit hohen finanziellen Einbußen rechnen. Kann der Pflegebedürftige das notwendige Geld nicht aufbringen und besitzt dieser zudem keine Pflegezusatzversicherung muss das eigene Vermögen veräußert werden. Dabei müssen Sparbücher aufgelöst, Wertpapiere abgegeben und die eigene Immobile veräußert werden. Sind die gesamten Ersparnisse in Geld und Sachen aufgebraucht, muss sich der Betroffene an das Sozialamt werden.
Ohne eine Pflegezusatzversicherung droht demzufolge der Sozialfall. Die Sozialbehörde tritt jedoch sozusagen nur in Vorleistung. Denn sofern möglich, holt sie sich das Geld von unterhaltspflichtigen Angehörigen zurück. Der Bundesgerichtshof hat eine Reihe von Urteilen gefällt, wann und in welchem Umfang Kinder für die Pflegekosten der Eltern aufkommen müssen. Überschreitet das Nettoeinkommen des erwachsenen Kindes 1.400 EUR, so muss dieses für seine pflegebedürftigen Eltern zahlen. Dabei muss nicht der gesamte Überschuss an das Sozialamt abgetreten werden, sondern in der Regel nur 50%. Weil sich allerdings nicht alle Städte und Kommunen an diese Empfehlung orientieren, werden teilweise volle 100% eingezogen. Auch das Gehalt eines gut verdienenden Ehepartners kann in die Berechnung mit einfließen.
Mit einer Pflegezusatzversicherung kann verhindert werden, dass die Familie zur Kasse gebeten wird. Weil ein Pflegefall durchschnittlich 8 Jahre anhält, sehen sich Betroffene und Angehörige mit einer immensen finanziellen Belastung konfrontiert. Hat der Pflegebedürftige dank einer Pflegezusatzversicherung den Rücken frei von Geldsorgen, fällt die Situation etwas leichter. Denn die Versorgungslücke kann mit einer Pflegezusatzversicherung geschlossen werden. Je nach Anbieter können dabei Tagessätze von bis zu 100 EUR versichert werden.
Zahlreiche Informationen zum Thema Pflegezusatzversicherung können der Seite http://www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com (http://www.beste-pflegezusatzversicherung.com) entnommen werden.
http://www.continoa.de
continoa GmbH
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