Pressemitteilung von Herbert Maurer,

Rentenvorsorge: Wie sichere ich meine Rente


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Jeder Bürger kann in der Schweiz ein Konto eröffnen, um beispielsweise Geld für die Rente zu sparen. Das doppelsteuerabkommen Deutschland Schweiz macht es möglich, höhere Steuern zu sparen. Eine Rentenvorsorge ist in Deutschland nicht mehr sicher, wenn an die Schwierigkeiten in der Eurozone mit verschiedenen Ländern gedacht wird. Wer sichergehen möchte, kann seine Rentenvorsorge in die Schweiz verlagern, um Schweizer Konto steuern zu vermeiden. Der Schweizer Franken ist mit einer der stärksten Währungen, die nicht mit dem Euro zusammenhängt. Viele Kapital-Lebens- oder Rentenversicherungen sind steuerfrei und können problemlos wegen dem doppelsteuerabkommen Deutschland Schweiz in der Schweiz angelegt werden. Die Kontoeröffnung kann heute über das Internet erfolgen, wobei eventuell verlangte Urkunden beglaubigt per Email an die Bank gesendet werden können. Wer durch das Schweizer Konto steuern sparen möchte, muss sich natürlich auch nach den Vorgaben der Schweizer Banken halten.
Das doppelsteuerabkommen Deutschland Schweiz (http://www.meine-rentenvorsorge.com/das-doppelbesteuerungsabkommen-und-die-regularisierung/) bedeutet, dass nur ein Land auf ein Kapital Steuern erheben kann, und zwar dort, wo das Geld verdient wurde. Das gilt aber nicht bei den steuerfreien Kapital-Lebens- oder Rentenversicherungen, die zweckgebunden sind. Diese Kapitalanlagen sind auf dem Schweizer Konto steuern nicht unterlegen. Die Banken in der Schweiz arbeiten manchmal auch etwas anders untereinander, das heißt, wer ein Konto eröffnen möchte, muss unterschiedliche Dokumente einreichen, je nachdem was die eine oder andere Bank verlangt.
Das neue doppelsteuerabkommen Deutschland Schweiz gilt ab 2013 mit der Abgabepflicht von 26,4 Prozent von Schweizer Banken an das Finanzamt Deutschland. Das gilt natürlich nur für steuerpflichtige Bankguthaben deutscher Bürger. Vom dem Schweizer Konto steuern an den deutschen Fiskus abzuleiten ist mit dem neuen Steuerabkommen (http://www.wallstreetjournal.de/article/SB10001424052970203897404578078740110234554.html) geregelt. Diese Abgaben werden allerdings anonym, das heißt, das Finanzamt Deutschland weiß nicht, von wem die Steuern letztendlich entrichtet wurden. Diese Anonymität wurde von den Schweizern verlangt, sodass ein gewisses Maß an Bankgeheimnis bestehen kann und der Bankkunde geheim bleibt.
Eine bessere Alternative um für das Alter vorzusorgen gibt es derzeit nicht. In der Schweiz sind die Gelder, die der Bundesdeutsche anlegt per Gesetz geschützt, sodass der Sparer zu jeder Zeit sicher ist, das sein Vermögen, ob groß oder klein auch im Alter noch vorrätig ist und sich entsprechend vermehrt hat. Ein Grund, der dafür spricht, dass sich jeder Interessent sich mit diesem Thema beschäftigt und am Ende die für sich beste Entscheidung treffen. Alternativen sind da, sie müssen halt eben nur genutzt werden.

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