Pressemitteilung von Christina Körpert

Bank of Scotland kürzt Zinsen beim Tagesgeld


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

(NL/1452211052) Vergleich.info berichtet: Die Bank of Scotland hat bereits angekündigt, zum 19. Dezember 2012 die Zinsen beim Tagesgeld erneut zu kürzen. Dann zahlt die Direktbank nur noch 1,60 Prozent p.a. auf das Ersparte. .

Bis zu 2,10 Prozent Zinsen p.a. im Tagesgeld-Vergleich

Derzeit gibt es bei der Bank of Scotland 1,80 Prozent Zinsen p.a. für Neu- und Bestandskunden. Erst vor Kurzem hat die Direktbank das Startguthaben für Neukunden eingestellt, so dass das Angebot für Sparer kaum noch Anreize bieten dürfte. Angesichts der aktuellen Inflationsrate im November von 1,90 Prozent haben Verbraucher keine Chance auf einen positiven Realzins. Dass Privatkunden auf diesen keineswegs verzichten müssen, zeigt ein Blick auf den aktuellen Tagesgeld-Vergleich unter <a href="http://www.vergleich.info/konto-karte/tagesgeld/tagesgeld-vergleich/" title="http://www.vergleich.info/konto-karte/tagesgeld/tagesgeld-vergleich/">http://www.vergleich.info/konto-karte/tagesgeld/tagesgeld-vergleich/</a> .

Ein empfehlenswertes und beliebtes Tagesgeldkonto kommt aus dem Hause der ABN AMRO Bank. Unter der Online-Marke MoneYou bietet die niederländische Großbank Sparern 2,10 Prozent Zinsen p.a. aufs Tagesgeld ab dem ersten Cent.

Freistellungsauftrag für 2012 stellen

Unabhängig von der Höhe der Zinsen, die Sparer mit ihrer Anlage erwirtschaften, ist es wichtig, dass der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegt. Denn nur so können Sparer die Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer freistellen. Die Zinsen werden dann ohne Abzug auf das Tagesgeldkonto weitergeleitet. Der persönliche Freibetrag kann gesplittet und auf mehrere Kreditinstitute verteilt werden. Zwar kann der Freistellungsauftrag jederzeit während des ganzen Jahres erteilt werden. Empfehlenswert ist es allerdings, diesen möglichst zum Jahresanfang zu stellen. Das diesbezügliche Formular erhalten Bankkunden bei ihrer Bank (im Online-Bereich) oder unter <a href="http://www.vergleich.info/ratgeber/" title="http://www.vergleich.info/ratgeber/">http://www.vergleich.info/ratgeber/</a> als Download. Wer es versäumt, einen Freistellungsauftrag zu stellen, kann die bereits abgeführte Abgeltungssteuer erst im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
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