Pressemitteilung von Dr. Rainer Kurz

Neue Rundfunkgebühren für Unternehmen und Freiberufler


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Von Rainer Kurz

Die deutsche Rundfunkgebühren-Reform wird ab 1. Januar 2013 nicht nur zu einer Neuberechnung der Abgabenhöhe pro Privathaushalt führen. Auch für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler wird die Höhe der Rundfunkgebühren völlig neu berechnet und zwar jetzt sogar unabhängig davon, ob Radios, Fernseher oder Internetempfangsgeräte tatsächlich vorhanden sind oder nicht.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten geht davon aus, dass die Unternehmen ab 2013 mehr zu den Rundfunkgebührenerträgen beisteuern werden als die bisherigen rund 450 Millionen Euro pro Jahr.

Die Höhe der monatlichen Rundfunkgebühren wird dann pro Betriebsstätte wie folgt berechnet:

- 0 bis 8 Beschäftigte: 17,98 EUR x 1/3 = 6,99 EUR
- Bis 19 Beschäftigte: 17,98 EUR x 1 = 17,98 EUR
- Bis 49 Beschäftigte: 17,98 EUR x 2 = 36,96 EUR
- Bis 249 Beschäftigte: 17,98 EUR x 5 = 89,90 EUR
- Bis 499 Beschäftigte: 17,98 EUR x 10 = 179,80 EUR
- Bis 999 Beschäftigte: 17,98 EUR x 20 = 369,60 EUR
- Bis 4999 Beschäftigte: 17,98 EUR x 40 = 719,20 EUR
- Bis 9999 Beschäftigte: 17,98 EUR x 80 = 1438,40 EUR
- Bis 19999 Beschäftigte: 17,98 EUR x 120 = 2157,60 EUR
- Ab 20000 Beschäftigte: 17,98 EUR x 180 = 3236,40 EUR

Das häusliche Arbeitszimmer ist als Betriebsstätte beitragsfrei. Dies bedeutet beispielsweise für Freelancer und Ein-Personen-GmbHs ohne eigene Büroräume, dass neben den bereits erhobenen 17,98 EUR für den Privathaushalt keine weiteren monatlichen Gebühren anfallen. Ebenso ist ein Fahrzeug pro Betriebsstätte gebührenfrei, während für jedes weitere teilweise oder voll gewerblich genutzte Fahrzeug monatliche Gebühren von 5,99 EUR anfallen. Die Regelung, dass ein Fahrzeug pro Betriebsstätte frei ist, gilt aber nicht für das Arbeitszimmer als Betriebsstätte, d. h ein von zu Hause arbeitende Unternehmer muss zwar keine Gebühren für sein Arbeitszimmer entrichten, wohl aber für sein teilweise geschäftlich genutztes Auto.

"Viele Kleinunternehmer und Freiberufler sind über die Bevorteilung großer Betriebsstätten empört" äußert sich Rainer Kurz, der mit seiner Internetplattform http://www.Freelance-Market.de Freiberufler kosteneffizient an Auftraggeber vermittelt. So hat Dr. Kurz vorgerechnet, dass bei einer Bäckereikette mit mehreren Ein-Beschäftigten-Ladengeschäften 6,99 Euro pro Mitarbeiter anfällt, während es bei einem Behördenkomplex mit 15 000 Beschäftigten gerade mal 14 Cent pro Mitarbeiter sind.

Um den Sachverhalt etwas näher zu erleuchten hat Kurz daraufhin eine Blitzumfrage bei den bei Freelance-Market.de gelisteten Freelance-Grafikern durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass die Freiberufler in der Tat etwas mehr Radio hören als die Mitarbeiter großer Verwaltungen. Wie die Rundfunkgebührenkommission allerdings davon ausgehen konnte, dass Grafiker 40 mal mehr Radio hören als Beamte ist für keinem der Befragten nachvollziehbar. Jetzt überlegt sich Freelance-Market.de ob nicht auf dem Weg einer Unterschriftensammlung eine Petition in den Bundestag eingebracht werden soll.
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