Pressemitteilung von Vaclav Wenzel Cerveny

Cannabis-Volksbegehren: "Innenminister schiebt unangenehme Verantwortung ab"


Vereine & Verbände

München - Der bayerische Cannabis-Verband sieht die Entscheidung des bayerischen Innenministeriums gelassen, das Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel" abzulehnen. "Innenminister Joachim Herrmann (CSU) schiebt die unangenehme Verantwortung an die Verfassungsrichter ab", kontert Wenzel Cerveny 54). "Wir freuen uns, dass der Verfassungsgerichtshof innerhalb von drei Monaten über den Zulassungsantrag entscheiden muss und den Rechtscharakter des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) klären muss." Der Cannabis-Verband Bayern hatte 27.033 gültige Unterschriften am 11. September 2015 vorgelegt.

Laut Innenministerium fehlt dem Freistaat Bayern die erforderliche Gesetzgebungskompetenz zum Erlass eines bayerischen Hanfgesetzes (BHanfG), das sich nicht mit Bundesrecht vereinbaren lasse. Prinzipiell breche laut Artikel 31 Grundgesetz Bundesrecht das Landesrecht, so Wenzel Cerveny. Nach Ansicht des Cannabis-Verbandes ist jedoch nicht geklärt, welchen Rechtscharakter das BtMG hat, ob kompetenzgemäß oder kompetenzwidrig.
Von seinem Wesen her sei das BtMG ein "Ermächtigungsgesetz", das die Bundesregierung bzw. das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, Stoffe mehr oder weniger beliebig in die Anlagen 1 bis 3 des BtMG einzugruppieren, ohne dass der Bundestag als eigentlicher Gesetzgeber dem zustimmen muss (§1 (2) BtmG).

Gesetzgebungskompetenz der Länder
Interessanterweise wird laut Wenzel Cerveny im gesamten Betäubungsmittelgesetz nicht explizit geregelt, ob und wie Stoffe jemals aus einer der Anlagen herausgenommen werden sollen oder können. Prinzipiell könnte dazu ein Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit ausreichen, der jährlich einfach wiederholt wird. Zu einer dauerhaften "Eingruppierung" eines Stoffes in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes bedarf es aber der Zustimmung des Bundesrates und damit bewertet der Cannabis-Verband die Gesetzgebungskompetenz der Bundeländer (Bundesrat) stärker als die des Bundestages.

Wenzel Cerveny sieht die Länderkompetenz in der bisherigen Haltung des Bayerischen Landtags in Sachen "Cannabis" bestätigt. Bisher seien alle Petitionen zur Legalisierung (auch die Petition des Cannabis-Verbandes vom 03.02.2014, Az.: VF.0075.17) vom Landtag akzeptiert und ordnungsgemäß bearbeitet. Der Landtag habe die Petitionen bisher nicht mit Verweis auf "Nichtzuständigkeit" abgewiesen.

Heißes Eisen vom Tisch des Innenministers
Politisch bewertet, bestätigt sich für Wenzel Cerveny in der Entscheidung des Innenministeriums die harte Prohibitionslinie der CSU-Staatsregierung. "Joachim Herrmann hat ein heißes Eisen vom Tisch." Wenzel Cerveny sieht jedoch Parallelen zum Volksbegehren, die Studiengebühren abzuschaffen. Das Innenministerium sei sich hundertprozentig sicher gewesen, sei aber vom Verfassungsgericht eines Besseren belehrt worden. Das Volksbegehren sei zugelassen und erfolgreich durchgeführt worden, die Studiengebühren wurden daraufhin abschafft.

Bildquelle: @ Cannabis-Verband Bayern
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