Pressemitteilung von Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)

Feuerlöscher alle zwei Jahre warten lassen


Vereine & Verbände

Feuerlöscher alle zwei Jahre warten lassenSei es die nicht abgeschaltete Herdplatte, die glimmende Glut einer Zigarette, das vergessene Bügeleisen oder die umgekippte Kerze: Aufgrund der zahlreichen Gefahrenquellen und einer Vielzahl brennbarer Stoffe verbirgt sich in jedem Haushalt ein nicht zu unterschätzendes Brandrisiko. Da aber ein Feuer klein anfängt, lässt sich dieses Risiko begrenzen. Rechtzeitig erkannt, kann ein Entstehungsbrand mit einem Feuerlöscher schnell und sicher gelöscht werden.

Doch auch ein Feuerlöscher bietet nur dann einen zuverlässigen Schutz, wenn er alle zwei Jahre - so wie das Auto beim "TÜV" - regelmäßig einem Funktions-Check unterzogen wird. In Gewerbebetrieben ist dies Vorschrift. Für Privathaushalte eine Empfehlung des Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e. V. (bvbf). Denn nur so ist gewährleistet, dass sich im Ernstfall ein entstehender Brand mit dem Feuerlöscher erfolgreich bekämpfen lässt.

Prüfplakette verschafft Klarheit

Da die Wirkung der Lösch- und Treibmittel - bedingt durch chemische und physikalische Prozesse - mit der Zeit abnimmt und Korrosion oder Materialermüdung zudem auch die Funktionsfähigkeit des Feuerlöschers beeinträchtigen können, sollten die "roten Helfer" regelmäßig überprüft werden. Ein kurzer Blick auf die Prüfplakette zeigt, wann das Gerät zum letzten Mal untersucht wurde. Liegt die letzte Wartung länger als zwei Jahre zurück oder ist er womöglich noch nie geprüft worden, sollte ein qualifizierter Brandschutz-Fachbetrieb verständigt werden. Die Kundendienstmitarbeiter kontrollieren die Dichtungen und Ventile, erkennen Verschleiß und Materialermüdung und analysieren die Lösch- und Treibmittel hinsichtlich Volumen, Gewicht und Konsistenz. Festgestellte Mängel werden sachgemäß behoben. Anschließend ist gewährleistet, dass der Feuerlöscher für weitere zwei Jahre einsatzbereit ist.

Brandschutz-Fachbetriebe helfen weiter

Tragbare Feuerlöscher werden mit Schaummittel, Wasser, Pulver oder Kohlendioxid für unterschiedliche Brandklassen befüllt und fassen zwischen einem und zwölf Kilogramm Löschmittel. Im Beratungsgespräch kann festgestellt werden, welcher Feuerlöscher - je nach Umstand und Wohnsituation - am besten geeignet ist. Außerdem übernimmt der Fachbetrieb auch die umweltgerechte Entsorgung von defekten oder älteren und auch sonst aus Sicherheitsgründen auszusondernden Feuerlöschern. In diesem Zusammenhang weist der bvbf darauf hin, dass vielfach Schaumlöscher mit synthetischen Fluorverbindungen befüllt sind, die biologisch nicht abbaubar sind. Die Verwendung von fluorhaltigen Löschmitteln ist umweltgefährdend, sodass diese Feuerlöscher im Rahmen der sachkundigen Prüfung direkt ausgetauscht und fachgerecht entsorgt werden können. Adressen lokaler Fachbetriebe finden sich - nach PLZ-Bereichen sortiert - zum Beispiel im Internet unter http://www.bvbf.de.

Firmenkontakt:

Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Brunnenstraße 156
10115 Berlin
Deutschland
030 – 936 228 61-0

http://www.bvbf.de

Pressekontakt:

Dr. Schulz Public Relations GmbH
Berrenrather Straße 190
50937 Köln
+49 (0)221 42 58 12
http://www.dr-schulz-pr.de


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
06.12.2023 | Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Brandschutz beachten: Strahlendes Licht und weihnachtliche Beleuchtung
06.07.2023 | Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Sicherheit im Brennpunkt: Brandschutz in der Landwirtschaft
05.07.2023 | Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Gas, Grillen, Gartenfackeln: Brandgefahren beim Camping
23.05.2023 | Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
bvbf-Vorsitz wechselt: Alexander Heinzl folgt auf Rene Schümann
11.05.2023 | Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Beschädigung oder Missbrauch von Feuerlöschern und Feueralarmen sind strafbar
Weitere Artikel in dieser Kategorie
01.05.2024 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Sechs Thesen zur Stärkung des Berliner Kleingartenwesens. Angebracht am Eingang des Landesverbands
30.04.2024 | moderatorenpool-deutschland
Keynote-Speaker für die aktuellen Themen buchen
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 92
PM gesamt: 409.522
PM aufgerufen: 69.535.902