Abgeschleppt: Wenn der Parkplatz zur Halteverbotszone wird
11.06.2013 / ID: 121300
Auto & Verkehr
Wiesbaden, 11. Juni 2013. In dicht besiedelten Innenstädten sind Autofahrer froh, wenn sie endlich einen Parkplatz ergattert haben. Doch Vorsicht: Wo heute noch Parken erlaubt ist, kann schon morgen ein Halteverbotsschild stehen. "Öffentlicher Verkehrsraum ist nicht nur zum Parken da. Jederzeit können zeitlich befristete Halteverbote für Straßenfeste, Umzüge oder Bauarbeiten eingerichtet werden. Die Sperrung wird durch mobile Verkehrszeichen mindestens drei Tage vorher angekündigt", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung.
Wer die Schilder übersieht oder missachtet, hat das Nachsehen - das Auto wird abgeschleppt. Der Halter muss die Abschleppgebühr und die Kosten für die Aufbewahrung des Fahrzeugs zahlen. Auf Nummer sicher gehen Autobesitzer, wenn sie zweimal wöchentlich nachsehen, ob ihr Auto noch legal abgestellt ist. Wer in den Urlaub fährt, ins Krankenhaus kommt oder längere Zeit auf Dienstreise ist, sollte Freunde oder Nachbarn bitten, regelmäßig nach dem Fahrzeug zu schauen.
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