Pressemitteilung von Gabriele Winter

Auffahrunfall: Gibt´s vorne Geld, wenn´s hinten kracht?


Auto & Verkehr

Wiesbaden, 27. November 2013. Nasses Laub, eisige Straßen: Im Spätherbst steigt das Risiko von Auffahrunfällen. Für fast 40 Prozent der Deutschen ist klar: Wer auffährt, ist immer schuld. Zu diesem Ergebnis kam eine repräsentative Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24. Doch verursacht der Vordermann den Unfall mit, kommt er nicht immer ungeschoren davon: "Wer vor dem Abbiegen kräftig abbremst und dabei nicht blinkt, kann je nach Einzelfall eine Teilschuld erhalten", erklärt Ela Orth von R+V24.

Die aktuelle R+V24-Studie zeigt: 39 Prozent der Deutschen verlassen sich auf den gängigen Grundsatz "Wenn´s hinten kracht, gibt"s vorne Geld". Doch wer die Verkehrsregeln missachtet und dadurch einen Auffahrunfall verursacht, macht sich mitschuldig. "Wechselt ein Autofahrer in die linke Spur und bremst den herankommenden Hintermann aus, muss dieser solch ein Manöver nicht erahnen können", so Ela Orth von der R+V24. "Selbst mit ausreichend Abstand ist ein Aufprall dann manchmal unvermeidbar."

Grundsätzlich gilt zwar der sogenannte Anscheinsbeweis. Das bedeutet: Der Auffahrende trägt zunächst die alleinige Schuld. Kann er aber seine Unschuld beweisen, beispielsweise durch Zeugenaussagen oder Fotos, ist dies hinfällig. Allerdings liegt die Beweispflicht immer bei ihm. Betroffene sollten den Unfallhergang daher genau rekonstruieren und dokumentieren. Die Kfz-Versicherung kann zudem einschätzen, ob ein Gutachten sinnvoll ist.

Besonders viele Unfälle im Herbst und Winter
Nasses Laub, schlechte Sicht durch Nebel oder Blitzeis machen Autofahren im Herbst und Winter besonders tückisch. Ist die Fahrbahn rutschig, verlängert sich der Bremsweg. Nebelschwaden vermindern die Fähigkeit, die eigene Geschwindigkeit einzuschätzen. Eine Regel, die immer gilt: ausreichend Abstand halten und vorausschauend fahren.

Weitere Verhaltenstipps für den Ernstfall:
- Vorsicht beim Verlassen des Autos: Nach einem Auffahrunfall niemals zu der Seite aussteigen, auf der Verkehr fließt.
- Massenkarambolage vermeiden: Warnblinker anschalten, Warnweste überstreifen und das Warndreieck in mindestens 50 Meter Entfernung aufstellen.
- Den Schaden dokumentieren: Aussagekräftige Fotos machen, Zeugenaussagen und Kontaktdaten aufnehmen.
- Nach der Schadenaufnahme: Beteiligte Fahrzeuge aus der Gefahrenzone entfernen.

"Mehr Durchblick im Straßenverkehr": Hintergrund der Befragung
Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht? Vor dieser Frage stehen häufig auch langjährige Führerscheinbesitzer. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 will Autofahrern zu mehr Durchblick im Straßenverkehr verhelfen. Dazu führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrsfragen durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Näheres dazu: http://www.rv24.de.

Presseinformation herunterladen:
http://www.presse.rv24.de

R+V24 auf Facebook:
http://www.facebook.com/rv24.de

R+V24 auf Twitter:
twitter.com/ruv24_de
R+V24 Kfz Versicherung Auffahrunfall Auto Unfall Schaden Nebel Blitzeis rutschen Bremse Schuld Haftung Sachschaden Straßenverkehr Regeln Verkehrsfragen Unfallstelle Unfallbeteiligte Polizeieinsatz

http://www.rv24.de
R+V24
Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden

Pressekontakt
http://www.arts-others.de
R+V24 c/o Arts & Others
Schaberweg 23 61348 Bad Homburg


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Gabriele Winter
12.11.2013 | Gabriele Winter
IndorTec THERM von Gutjahr
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.03.2024 | Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V.
Mobilitätsverband: UNTERNEHMEN MOBIL - Elektromobilität
26.03.2024 | Infocenter der R+V Versicherung
Autofahren mit Hund: Sicherheit zählt
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 12
PM gesamt: 407.856
PM aufgerufen: 69.311.311