Pressemitteilung von Gabriele Angermann

BSW gibt Tipps zum richtigen Verhalten bei Kollision mit Wild


Auto & Verkehr

Im Oktober und November ist die Zahl der Wildunfälle, bedingt durch häufigen Wildwechsel in Verbindung mit schlechter Sicht, besonders hoch. Auf deutschen Straßen kommt es jedes Jahr zu rund 200.000 Zusammenstößen, von denen manche auch für den Autofahrer tödlich enden. Udo Bergmann vom BSW-Autocenter gibt Tipps, wie man sich im Falle einer Kollision richtig verhält.

"Optimale Sicht und ein kurzer Bremsweg reduzieren das Unfallrisiko", stellt Bergmann fest. Vor der Fahrt durch Wald- oder Feldgebiet heißt es also die Scheiben von Beschlag oder Eis vollständig befreien und das Tempo drosseln. Befindet sich das Tier neben oder auf der Straße, sollte der Autofahrer abbremsen, das Licht abblenden und hupen. Da der Wildwechsel meist im Rudel erfolgt, ist mit nachfolgenden Tieren zu rechnen. Lässt sich der Zusammenstoß nicht mehr verhindern, sollte man kein Ausweichmanöver versuchen, sondern eine Vollbremsung machen und gerade auf der Straße weiterfahren. "Heftige Ausweichmanöver enden häufig mit schlimmeren Folgen als ein Wildunfall", so der Autoexperte.

Wie bei jeder anderen Unfallsituation auch gilt es nun, den Warnblinker einzuschalten und das Warndreieck aufzustellen. Ist eine Person verletzt, gilt es rasch Erste Hilfe zu leisten und den Rettungsdienst anzurufen. Auch die Polizei und der zuständige Jagdpächter oder das Forstamt sind zu informieren. Liegt das Tier verletzt auf der Straße, ist es besser, sich nicht zu nähern. Es könnte vor Schmerz panisch reagieren und ausschlagen oder beißen. Ist das Tier tot, darf man es in keinem Fall mitnehmen.

"Damit Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung glaubhaft gemacht werden können, helfen Fotos vom Unfallort", rät Udo Bergmann. Auch eine sogenannte Wildschadensbestätigung von der Polizei oder vom zuständigen Jagdpächter erleichtert die spätere Beweisführung, denn nicht alle Wildunfälle sind durch die Versicherung abgedeckt. Zudem sollten Unfallspuren am Auto nicht beseitigt werden, bevor die Versicherung diese begutachten konnte.

Hintergrundinformationen
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Telefon: 0921/802-152; E-Mail: gabriele.angermann@bsw.de
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