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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Gabriele Winter
Verkehrsunfall: Polizei rufen - oder lieber nicht?
29.10.2013
Auto & Verkehr
Wiesbaden, 29. Oktober 2013. Quietschende Reifen, verbeultes Blech - was nun? Für rund 41 Prozent der Deutschen ist die Antwort klar: Sie sind überzeugt davon, dass sie nach einem Verkehrsunfall die Polizei rufen müssen. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24. Dabei ist es bei leichteren Unfällen keineswegs vorgeschrieben, die Beamten zu verständigen. "Entsteht bei einem Zusammenstoß lediglich ein Blechschaden, können Betroffene dies auch untereinander regeln", erklärt Ela Orth von R+V24. Damit können sich die Unfallbeteiligten oft viel Zeit und Aufwand sparen - und der Polizei mehrere hunderttausend Einsätze pro Jahr.
Die aktuelle Studie der R+V24 zeigt: Jeder dritte Mann würde nach einem Unfall in jedem Fall die Polizei rufen (33 Prozent). Bei den Frauen würde sogar fast jede zweite die Notrufnummer wählen (48 Prozent). Das bedeutet mehr als eine Million Polizeieinsätze - von denen viele hunderttausend nicht notwendig wären: Denn auf den deutschen Straßen hat es 2012 zwar 2,5 Millionen Mal gekracht. Doch mehr als 80 Prozent der Unfälle gingen glimpflich aus. Meist blieb es bei leichten Sachschäden.
Bei solchen "Bagatellschäden" müssen die Betroffenen die Polizei nicht verständigen. "Fällt der Sachschaden gering aus und beide Parteien sind sich einig, können sie auch ohne die Beamten ihre Personalien austauschen", so Ela Orth von der R+V24.
Wichtige Tipps für die Unfallbeteiligten
- Ufallbericht ausfüllen: Autofahrer sollten immer eine Kopie im Auto aufbewahren.
- Gut zu wissen: Der Unfallbericht gilt nicht als Schuldanerkenntnis.
- Unfallstelle fotografieren. Adressen von Zeugen notieren.
Wann Unfallbeteiligte auf jeden Fall die Polizei rufen sollten
- Wenn es Verletzte gab.
- Bei unklarer Schuldfrage.
- Bei hohen Sachschäden.
- Wenn der Unfallgegner offensichtlich betrunken ist.
- Wenn einer der Unfallgegner aus dem Ausland kommt.
- Bei Unfällen mit parkenden Autos, bei Wildschäden oder schwer abzusichernden Unfallstellen.
Auch bei leichteren Unfällen gilt aber: Besteht einer der Beteiligten darauf, die Polizei zu verständigen, sollten die anderen Betroffenen diesem Wunsch nachkommen. Doch wer auf die Polizei wartet, sollte die Unfallstelle räumen, damit der Verkehr weiterfließen kann.
"Mehr Durchblick im Straßenverkehr": Hintergrund der Befragung
Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht? Vor dieser Frage stehen häufig auch langjährige Führerscheinbesitzer. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 will Autofahrern zu mehr Durchblick im Straßenverkehr verhelfen. Dazu führt die R+V24 unter anderem regelmäßig Umfragen zu Verkehrsfragen durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Näheres dazu: http://www.rv24.de.
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