Wer zahlt, wenn das Auto demoliert wird?
20.01.2014 / ID: 153525
Auto & Verkehr
Eingeschlagene Scheiben, aufgeschlitzte Reifen, zerschnittene Cabrio-Verdecke oder ein in Brand gestecktes Auto: Abgestellte Fahrzeuge werden immer wieder Opfer mutwilliger Angriffe, durch meist unbekannte Täter. Die Württembergische Versicherung AG, Teil des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), gibt Tipps, wie man mit einem solchen Schaden umgehen sollte.
Wird das eigene Auto durch Vandalen beschädigt, so sollte der Schaden zunächst fotografiert und dokumentiert werden. Für Polizei und Kfz-Versicherung sind diese Beweismittel hilfreich bei der Schadenermittlung. Zudem sollten beide umgehend von dem entstandenen Schaden in Kenntnis gesetzt werden. Nur dann ist eine schnelle Regulierung möglich.
Vandalismusschäden werden in der Regel von der Kfz-Vollkaskoversicherung getragen – unter Abzug der Selbstbeteiligung. Eine Teilkaskoversicherung hilft hier im Allgemeinen nicht. Die Ausnahme: Eingeschlagene oder auch durchschossene Scheiben werden meist auch durch Teilkaskoversicherungen abgedeckt. Kein Geld von der Versicherung gibt es dagegen üblicherweise – selbst im Falle einer vorhandenen Vollkasko – bei zerstochenen Reifen.
Schäden, die im Rahmen einer Teilkaskoversicherung reguliert werden, führen zu keiner Höherstufung des Versicherten beim Schadenfreiheitsrabatt. Zahlt hingegen die Vollkaskoversicherung, wird die Versicherungsprämie nach dem gemeldeten Schaden in der Regel teurer.
Württembergische Versicherung AG
Herr Dr. Immo Dehnert
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart
Deutschland
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email : kk@ww-ag.com
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