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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Katja Rheude
Mit dem Taxi unterwegs
22.05.2014
Auto & Verkehr
Für den Weg zum Flughafen, für die Heimfahrt nach einem längeren Abendtermin oder als sichere Alternative zum Auto nach einer feucht-fröhlichen Party: Das Taxi bringt seine Fahrgäste bequem zum Ziel. Dennoch fragen sich Fahrgäste manchmal, ob sie etwa ihren Hund mitnehmen dürfen, der Fahrer wirklich die kürzeste Strecke wählt und der Preis vielleicht doch verhandelbar ist? Antworten auf diese Fragen gibt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Ein Taxi ist ein öffentliches Verkehrsmittel, für das strenge gesetzliche Regeln gelten. "Die grundlegenden Vorschriften finden sich im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und in der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)", erklärt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Dazu kommen die jeweiligen Taxiordnungen und -tarife der Landkreise und kreisfreien Städte. Das bedeutet im Einzelnen:
Wer und was darf mit?
Jeder Fahrgast darf mit! Ausnahmen gelten, wenn der Kunde aggressiv, stark betrunken oder beschmutzt ist und dadurch eine "Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs" darstellt (§ 13 BOKraft). Dies gilt auch bei ansteckenden Krankheiten oder bei Mitnahme von gefährlichen Waffen. Auch Zahlungsunfähigkeit kann ein Ausschlusskriterium sein. Und wenn eine achtköpfige Gruppe ein mit fünf Sitzen ausgestattetes Taxi besteigen will, muss sie ebenfalls mit einer Ablehnung des Fahrers rechnen!
Ob Hunde, Katzen, Kinderwagen oder ein mehrteiliges Kofferset: für alles gilt die aus § 22 PBefG abgeleitete Beförderungspflicht. Tiere dürfen jedoch nicht auf den Sitzen Platz nehmen (§ 15 BOKraft). Und wenn der Hund des Fahrgastes sehr groß ist oder der Fahrer Angst vor Vierbeinern hat, so muss er den tierischen Kunden nicht befördern, denn auch durch diesen dürfen "Sicherheit und Ordnung des Betriebes" nicht gefährdet werden. Ob Herrchen oder Frauchen für ihren Liebling einen Fahrpreis zahlen müssen, ist regional unterschiedlich: In Berlin fährt Bello kostenlos mit, in Bielefeld dagegen kommt ein Aufpreis hinzu (außer für Blindenhunde). Taxis müssen auch bei voller Besetzung mindestens 50 kg Gepäck befördern können. Fahrgäste, die ein besonders umfangreiches Gepäck mit sich bringen, sollten beim Taxiunternehmen unter Umständen ein Großraumtaxi anfordern. Denn: Droht bei einem normalen Pkw-Taxi eine Überladung, darf der Fahrer die Mitnahme verweigern. Allerdings muss er zunächst mehrmals versuchen, das Gepäck in seinem Kofferraum unterzubringen (AG Hamburg, AZ. 237 OWi 19/09). Das Gericht stellte übrigens ebenso fest, dass die Fahrgäste Gepäckstücke durchaus auch zu ihren Füßen verstauen dürfen - vorausgesetzt, die Verkehrssicherheit bleibt gewahrt.
Wie viele Wege führen zum Ziel?
Gemäß der Beförderungspflicht müssen Taxifahrer eine Fahrt übernehmen - egal ob es sich um eine Fahrtstrecke von zwei oder 20 Kilometern handelt. Allerdings muss sich die Fahrtstrecke innerhalb des Pflichtfahrbereichs befinden. Dieses Gebiet legen die Städte und Gemeinden in ihren Taxiordnungen fest. Führt eine Fahrt über die Grenzen hinaus, wie beispielweise die Strecke München - Mailand, dann kann sie der Fahrer ablehnen. Übernimmt ein Taxifahrer eine Fahrt, muss er den kürzesten Weg zum Ziel des Fahrgastes wählen. Für eine unter Umständen längere Strecke, zum Beispiel wegen der Umfahrung einer Baustelle oder eines Staus, braucht er die Erlaubnis des Kunden.
Was darf die Fahrt kosten?
Wie viel ein Taxiunternehmen für eine Fahrt verlangen darf, legen die Städte und Gemeinden regional für ihr Pflichtfahrgebiet fest. "Mit dem Fahrer um den Preis handeln, verspricht deshalb keinen Erfolg", betont die D.A.S. Expertin. Die Tarife können allerdings je nach Region sehr unterschiedlich ausfallen. In vielen Städten gibt es keine besonderen Nacht- oder Sonntagstarife mehr, in anderen spielt es preislich eine Rolle, ob es sich um eine Tag- oder Nachtfahrt handelt und ob sie an einem Werk-, Sonn- oder Feiertag stattfindet. Hinzu kommen ein Grundpreis, Kosten für Wartezeiten und weitere Zuschläge wie etwa für Sachbeförderungen oder auch Großraumwagen. Darüber hinaus gibt es häufig Sonderbestimmungen, wie Michaela Zientek an einem Beispiel verdeutlicht: "So gilt in Hannover während Großveranstaltungen wie der CeBIT oder der Hannover Messe für Fahrten zwischen Flughafen und Messegelände ein Sonderpreis."
Übrigens: Für Fahrten zu einem Zielort außerhalb des Pflichtfahrbereichs können Taxikunden einen Fahrpreis aushandeln. Darauf muss der Fahrer seine Kunden hinweisen! Wer also von Hannover zum Hamburger Flughafen mit dem Taxi fahren möchte, kann sich mehrere Vergleichsangebote von Taxiunternehmen einholen.
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Wussten Sie, dass...? Die D.A.S. Expertin Michaela Zientek klärt auf!
Welche Rechte haben Taxikunden?
- Die gesetzlichen Vorschriften für Taxifahrten finden sich im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und in der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
- Landkreise und kreisfreie Städte legen regionale Taxiordnungen und -tarife fest.
- Taxifahrer dürfen Kunden nur ablehnen, wenn sie aggressiv, stark betrunken oder beschmutzt sind, anderweitig eine "Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs" darstellen - oder wenn sie nicht zahlen können.
- Gemäß der Beförderungspflicht müssen Taxifahrer alle Fahrten innerhalb ihres Pflichtfahrbereichs übernehmen. Die Länge der Fahrtstrecke spielt dabei keine Rolle.
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