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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Anja Kassubek
Unfall im Urlaub: andere Länder, andere Sitten
25.06.2014
Auto & Verkehr
Wiesbaden, 25. Juni 2014. Unübersichtliche Verkehrsverhältnisse, ungewohnte Fahrweisen - plötzlich kracht es: Rund 27.000 Deutsche waren 2013 im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt. Zum Schreck kommt oft der Stress durch Sprachprobleme und fremde Gesetze. "In einigen Ländern gibt es schon bei der Meldung eines Unfalls andere Regelungen", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät deshalb, sich vor dem Urlaub auf den Ernstfall vorzubereiten und über Besonderheiten zu informieren.
So ist es beispielsweise in vielen Teilen Osteuropas wichtig, die Polizei auch bei Bagatellschäden zu rufen. Hier gilt das polizeiliche Protokoll als Grundlage für die Schadenregulierung. "Aber auch in anderen Ländern ist es oft einfacher, wenn Urlauber die Polizei einschalten", so R+V-Experte Walter. Trotzdem sollten die Geschädigten selbst ebenfalls Fotos und Skizzen vom Unfallhergang anfertigen und Aussagen von Zeugen aufnehmen.
Hilfreich ist auch der Europäische Unfallbericht, der unbedingt ins Gepäck gehört - Autofahrer erhalten ihn beispielsweise beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Unfallparteien können ihn unabhängig von der jeweiligen Sprachfassung ausfüllen, am besten gemeinsam. Weiterer Tipp des R+V-Infocenters: keinesfalls eine Unfallschuld zugeben oder unverständliche Dokumente unterschreiben.
Schadenregulierung von Deutschland aus
Mit der Regulierung des Schadens müssen sich die Urlauber inzwischen nicht mehr im Urlaubsland belasten. Eventuelle Schadenersatzansprüche können sie zu Hause geltend machen: bei einem in Deutschland ansässigen Vertreter der ausländischen Versicherung. Diese Vertretung erfahren Geschädigte über den Zentralruf der Autoversicherer unter der einheitlichen Telefonnummer 0800-2502600, aus dem Ausland +49-40-300 330 300 - die Nummer am besten im Handy einspeichern. Dazu benötigen sie das Kennzeichen des Unfallgegners. Auch die eigene Versicherung sollten sie über den Schaden informieren - unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat.
Grüne Karte und Warnweste einpacken
Autofahrer sollten neben dem Europäischen Unfallbericht die Internationale Versicherungskarte - oft Grüne Versicherungskarte genannt - einpacken. "Zwar müssen sie die Grüne Karte nicht mehr überall vorzeigen. Urlauber sollten sie trotzdem vorsichtshalber mitnehmen, um Schwierigkeiten zu vermeiden", sagt Karl Walter. Hinzu kommt: Die Karte enthält wertvolle Informationen für die Schadenregulierung. Ebenfalls empfehlenswert ist eine Warnweste, die in vielen Ländern inzwischen Pflicht ist - ab 1. Juli 2014 auch in Deutschland.
Unfall-Checkliste
- Unfallstelle absichern.
- Bei Verletzten: Erste Hilfe leisten, Rettungsdienst anfordern. In den Ländern der Europäischen Union gilt die einheitliche Notrufnummer 112.
- Polizei rufen, Schaden protokollieren lassen und Kopie verlangen.
- Beweise sichern, Unfallstelle und Schäden fotografieren, Adressen von Zeugen notieren, auf keinen Fall Schuld eingestehen.
- Europäischen Unfallbericht mit Unfallgegner ausfüllen, nur unterschreiben, was verständlich ist.
- Bei Verletzungen: Arzt im Reiseland aufsuchen, Attest ausstellen lassen.
- Eigene Kraftfahrzeugversicherung informieren, auch wenn keine Unfallschuld besteht.
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