Unfall: Kaum ein Autofahrer bleibt verschont
16.06.2011 / ID: 17872
Auto & Verkehr
Der Sommer naht - die Urlaubszeit steht vor der Tür: Wie in jedem Jahr quälen sich Autokolonnen über deutsche Straßen und Unfälle nehmen sprunghaft zu. Fast jeder Autofahrer wird irgendwann in einen Unfall verwickelt. Das Risiko ist bekannt: Doch was ist im Fall der Fälle zu tun?
Werden Menschen verletzt, sollte die Polizei gerufen werden. Die Beamten halten alle Fakten in einem Protokoll fest. Bleiben die Kontrahenten unter sich, füllt man, so die HUK-COBURG, am besten einen europäischen Unfallbericht aus. Den sollte jeder Autofahrer griffbereit im Handschuhfach liegen haben. Wer die Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang beantwortet sowie ein Foto vom Unfallgeschehen macht, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Falls es Zeugen gibt, sollten deren Personalien notiert werden. - Den Unfallbericht stellen Versicherer ihren Kunden in der Regel kostenlos zur Verfügung.
Stehen die Fakten fest, ist der Unfallverursacher in der Uhr: Er muss seiner Versicherung den Schaden zeitnah melden. Und selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, sollte der Geschädigte das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen.
Unfall mit ausländischem Pkw?
Deutschland ist Transitland. Gerade im Sommer sind viele ausländische Pkw auf deutschen Straßen unterwegs und Unfälle zwischen Ausländern und Deutschen keine Seltenheit. Verschuldet ein Ausländer einen Unfall, kann sich der deutsche Geschädigte mit seinen Ansprüchen an das "Deutsche Grüne Karte Büro" wenden (Tel: 040/33440-0; Mail: claims@gruene-karte.de; Fax 040/ 33440-7040). In der Regel überträgt das "Deutsche Grüne Karte Büro" die Schadenregulierung an einen inländischen Kfz-Haftpflichtversicherer. Der Schaden des deutschen Unfallopfers wird reguliert, als hätte ein deutscher Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet.
Soweit die versicherungstechnische Seite. Zusätzlich sollten Autofahrer an die Ausstattung denken, die man zum Aussteigen und Absichern der Unfallstelle sowie zur Ersten Hilfe braucht: Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten. Die Warnweste gehört ins Handschuhfach, damit sie greifbar ist und der Verbandskasten sollte ab und an auf seine Verwendbarkeit überprüft werden.
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