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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Brigitte Römstedt
Cabrio parken: bei offenem Fenster Abschleppgefahr
26.06.2018
Auto & Verkehr
Wiesbaden, 26. Juni 2018. Fenster weit offen: So stellen viele Cabrio-Besitzer an heißen Tagen ihr Auto ab. Doch dann darf die Polizei das Auto abschleppen - und der Besitzer muss die Kosten übernehmen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Keine Rolle spielt jedoch, ob das Verdeck offen ist oder nicht.
Unbefugte Benutzung ausschließen
Der Grund für die scheinbar widersprüchliche Rechtslage: Der Straßenverkehrsordnung zufolge müssen grundsätzlich alle Kraftfahrzeuge beim Parken gegen unbefugte Benutzung gesichert sein. Das gilt auch für Cabrios. "Das bedeutet, dass die Fahrer sie nicht mit offenen Fenstern abstellen dürfen - selbst wenn das Parken mit geöffnetem Verdeck erlaubt ist", sagt Karl Walter, Abteilungsdirektor Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung.
Die Begründung: Dritte ohne Fahrerlaubnis könnten sich Zugang zum Fahrzeug verschaffen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden - und zwar ohne große Hindernisse überwinden zu müssen. Aus Sicherheitsgründen darf die Polizei also jedes Fahrzeug - nicht nur Cabrios - mit offenen Fenstern abschleppen lassen. Auf den Halter kommen dann die kompletten Abschleppkosten und Gebühren zu. Die Polizei muss hierbei jedoch sicherstellen, dass diese Maßnahme verhältnismäßig ist. "Sie wird sicherlich erst versuchen, den Fahrer zu kontaktieren", so R+V-Experte Walter.
http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung
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