Pressemitteilung von Brigitte Römstedt

E-Fahrzeuge laden: Stromdieb wider Willen


Auto & Verkehr

Wiesbaden, 10. September 2019. Auf das "Wo" kommt es an: Besitzer von E-Rollern, E-Bikes und Elektroautos sollten genau überlegen, wo sie ihr Fahrzeug aufladen. Denn wer sich ohne Erlaubnis an Gemeinschaftssteckdosen bedient, begeht Stromdiebstahl. Davor warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

An Gemeinschaftsdosen nur mit Genehmigung tanken
Eigenheimbesitzer können ihr Elektrofahrzeug einfach zu Hause an einer speziellen Steckdose laden. Doch bei gemeinschaftlich genutzten Stromquellen ist die Situation eine andere: Wenn in Tiefgaragen oder Parkhäusern geeignete Steckdosen vorhanden sind, wird der Strom häufig nur über einen Zähler abgerechnet. "Nutzer müssen also im Vorfeld klären, ob und unter welchen Bedingungen sie ihr Elektrofahrzeug dort aufladen können. Der Vermieter oder die Hausverwaltung müssen ausdrücklich zustimmen", sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Dasselbe gilt, wenn Arbeitnehmer ihre E-Bikes oder E-Roller am Arbeitsplatz aufladen.

Eine Möglichkeit ist, dass der Fahrzeugbesitzer auf eigene Kosten eine Ladestation in der Tiefgarage anbringt. Doch auch dafür braucht er die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft. "Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge an einzelnen Tiefgaragenplätzen sind im Moment noch nicht so weit verbreitet", sagt R+V-Experte Kretschmer.
R+V-Infocenter E-Roller Elektroauto tanken erlaubt Strom Diebstahl Steckdose Gemeinschaftssteckdosen Genehmigung Zähler

http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 2 65189 Wiesbaden

Pressekontakt
http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Daimlerstraße 12 61352 Bad Homburg


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Brigitte Römstedt
08.10.2020 | Brigitte Römstedt
Vom Bulli zum Wohnmobil: Ein Umbau mit Folgen
07.08.2020 | Brigitte Römstedt
Radfahren im Sommer: Unfallrisiko Reifenplatzer
16.07.2020 | Brigitte Römstedt
Heute geparkt, morgen abgeschleppt
09.07.2020 | Brigitte Römstedt
Einbruch ins Ferienhaus: Ist das versichert?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.11.2024 | Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte
Betrug im Oldtimerrecht: Die Bedeutung von Matching Numbers
21.11.2024 | LED Explorer GmbH
Neue Lichttechnik für Autohäuser
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 59
PM gesamt: 419.089
PM aufgerufen: 71.066.647