Pressemitteilung von ERGO Group AG

Auto aufgebrochen oder gestohlen: was tun und wer zahlt? - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung


Auto & Verkehr

Auto aufgebrochen oder gestohlen: was tun und wer zahlt? - Verbraucherinformation der ERGO VersicherungDie Zahl der Autodiebstähle stieg laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent. Dabei entstand ein wirtschaftlicher Schaden von fast 250 Millionen Euro. Auch die Menge der aus Autos gestohlenen Bordcomputer, Lenkräder, Airbags und Co. hat sich um 15 Prozent erhöht. Die Folgen eines gestohlenen oder aufgebrochenen Wagens: großer Ärger und hohe Kosten. Wie sich Autofahrer vor Diebstahl schützen können, was im Ernstfall zu tun ist und welche Versicherung aufkommt, weiß Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO.


Keyless-Go-Systeme als Einfallstor für Diebe

Die meisten neuen Automodelle verfügen mittlerweile über ein schlüsselloses Fahrzeugzugangs- und -startsystem, das sogenannte Keyless-Go-System. Der Pkw lässt sich ohne aktive Benutzung eines Autoschlüssels ent- und verriegeln und durch das Betätigen des Startknopfes starten, Autofahrer müssen diesen lediglich bei sich tragen. Das ist praktisch, bietet aber auch ein Einfallstor für Diebe. "Über eine Funkwellen-Verlängerung können sie das Signal des Schlüssels verstärken und sich dadurch Zugriff zum Wagen verschaffen, obwohl sich der Schlüssel gar nicht mehr in der Nähe des Autos befindet", erläutert Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO. Das gelingt Kriminellen, indem sie versuchen, durch das Vorbeilaufen an Wagenbesitzern auf Parkplätzen oder dem Gehen durch Mietshäuser Signale abzufangen. Der Schlüssel sollte daher möglichst weit entfernt von Fenstern und Türen lagern. Alufolie, eine Metalldose oder eine spezielle RFID-Schutztasche können ebenfalls helfen, Funkwellen zu blockieren. Manche Hersteller ermöglichen zudem eine Deaktivierung der Keyless-Go-Funktion. "Darüber hinaus kann das Parken in einer abgeschlossenen Garage den Diebstahl verhindern", ergänzt der Kfz-Experte.


Weitere Präventionsmaßnahmen

Aber auch die herkömmlichen Einbruchsmethoden wie Scheibe einschlagen, Tür oder Schloss ausstechen oder Kofferraum aufhebeln sind nach wie vor weit verbreitet. "Um sich davor zu schützen, lautet die oberste Regel: Beim Verlassen des Fahrzeugs niemals Wertsachen offen liegen lassen", appelliert Schnitzler. "Autofahrer sollten potenzielles Diebesgut nicht einsehbar verstauen oder es am besten mitnehmen." Außerdem ist es wichtig, Fenster, Türen, Kofferraum sowie Cabrio- oder Schiebedach immer fest zu verschließen und auf das Absperrsignal zu achten. Das gilt auch für einen kurzen Stopp beim Bäcker oder an der Tankstelle. Ergänzend kann eine Lenkradkralle Kriminelle abschrecken.


Autodiebstahl - was tun?

Ist das Auto aufgebrochen oder verschwunden, ist der Schock meist groß. Der Kfz-Experte von ERGO empfiehlt Diebstahlopfern, möglichst ruhig zu bleiben. Als Erstes heißt es, die Polizei über das gestohlene Fahrzeug oder entwendete Gegenstände zu informieren und Anzeige gegen unbekannt zu erstatten. Alle Schäden am Fahrzeug sollten Betroffene mit Fotos dokumentieren. "Zusätzlich kann eine Liste mit allen entwendeten Teilen sinnvoll sein", so Schnitzler. Gestohlene Fahrzeuge sollten Autofahrer außerdem mit der Zulassungsbescheinigung bei der Kfz-Zulassungsstelle stilllegen lassen. "Außerdem gilt es, so schnell wie möglich die Versicherung zu informieren", rät Schnitzler. "Für die Schadensmeldung benötigen Autobesitzer das Protokoll der Polizeidienststelle, den Kfz-Brief, alle Autoschlüssel und die Bescheinigung über die Stilllegung."


Welche Versicherung aufkommt

Welche Versicherung für die Regulierung zuständig ist, hängt vom Schaden ab. "Für gestohlene Fahrzeuge sowie entwendete fest verbaute Teile wie zum Beispiel Lenkrad, Radio, Airbag oder Felgen ist die Teilkaskoversicherung der richtige Ansprechpartner", erklärt der Kfz-Experte von ERGO. "Sie erstattet den Wiederbeschaffungswert des Diebesguts und kommt für durch den Einbruch am Fahrzeug entstandene Schäden auf." Manche Hausratversicherungen leisten auch für lose Gegenstände, die Diebe aus dem Auto entwendet haben - manchmal allerdings nur über einen Zusatzbaustein.


Und was gilt im Ausland?

Ist das Auto im Urlaub plötzlich weg oder aufgebrochen, ist das besonders ärgerlich und die Urlaubsfreude hinüber. Um das zu verhindern, empfiehlt Schnitzler, wenn möglich nur auf bewachten Parkplätzen zu parken. Ist der Wagen dennoch weg, müssen Betroffene ebenfalls umgehend die Polizei informieren und Anzeige erstatten. "Um den Diebstahl bei der Versicherung zu melden, ist es wichtig, sich alle relevanten Dokumente von der Polizei im Ausland aushändigen zu lassen," so der Kfz-Experte. Er rät außerdem, die Versicherung sofort zu informieren. Denn auch auf Urlaubsfahrten außerhalb Deutschlands ist das Auto abgesichert. Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zur EU gehören. Sind Ausweisdokumente weg, sollten sich bestohlene Urlauber für einen Ersatzausweis an die diplomatische Vertretung wenden.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.874


Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

(Bildquelle: ERGO Group)

Firmenkontakt:

ERGO Group AG
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
Deutschland
0211 477-2980

http://www.ergo.com/verbraucher

Pressekontakt:

comcepta Gesellschaft für strategische Kommunikation mbH
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
http://www.comcepta.de


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von ERGO Group AG
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.11.2024 | Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte
Betrug im Oldtimerrecht: Die Bedeutung von Matching Numbers
21.11.2024 | LED Explorer GmbH
Neue Lichttechnik für Autohäuser
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 41
PM gesamt: 419.003
PM aufgerufen: 71.026.164